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Wirtschaft
Grünes (Erfolgs-)Rezept
„Unverändert breite Nutzung“ der Arztempfehlung
Seit 2004 gehören rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, außer sie sind für Kinder bis zu zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren bestimmt oder die jeweiligen OTC-Präparate gehören bei schwerwiegenden Erkrankungen zum Therapiestandard.
Doch dass OTC in der Regel nicht erstattungsfähig sind, heißt bekanntlich nicht, dass sie keine sinnvollen Arzneimittel sind. Und so entwickelten Apotheker, Ärzte und Arzneimittelhersteller anlässlich des Verordnungsausschlusses das grüne Rezept. Es soll Patienten vor allem eine Merkhilfe für die ärztliche Empfehlung sein. Zudem verspricht man sich durch eine Verordnung eine bessere Therapietreue. Seitdem geht es kontinuierlich nach oben für das grüne Rezept. Auch im Jahr 2018 haben Ärzte es um gut zwei Prozent häufiger eingesetzt als im Jahr zuvor, meldet IQVIA. Die knapp 50 Millionen „grünen Verordnungen“ rezeptfreier Präparate stellen fast ein Drittel der Verschreibungen aller OTC-Medikamente. Am häufigsten werden auf dem grünen Rezept Erkältungsmittel, Produkte gegen Schmerzen, Durchfallerkrankungen und Allergien notiert. Vier der Top-10-Kategorien verbuchten 2018 ein mittleres einstelliges beziehungsweise niedriges zweistelliges Wachstum: Hustenmittel ohne antiinfektive Komponente (+5 Prozent), Schmerzmittel (+6 Prozent), systemische Antihistamine (+7 Prozent) und Husten- und Erkältungspräparate (+11 Prozent). Pneumologen und HNO-Ärzte nutzten die schriftliche Merkhilfe für Patienten am häufigsten (87 bzw. 86 Prozent). Aber auch jeweils mehr als 80 Prozent der Kinder- und Jugendärzte, Gastroenterologen, Gynäkologen und Hausärzte bedienen sich des grünen Rezepts. |
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