Gesundheitspolitik

Neue Vorschläge belasten Planung

Kritik am TSVG-Entwurf zu Grippeimpfstoffen/Neuregelung erst ab Saison 2020/2021?

KIEL (tmb) | Mit verschiedenen Entwürfen für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden zu Grippeimpfstoffen immer wieder neue Vorschläge präsentiert. Währenddes­sen sind die Vorbereitungen für die Impfsaison 2019/2020 längst angelaufen. Daher gibt es aus Apothekerverbänden Kritik am Inhalt der Vorschläge und an der Unsicherheit für die laufende Arbeit.

Dies machen Dr. Thomas Friedrich, Geschäftsführer des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein und des Hamburger Apothekervereins, und Christian Stolzenburg, erster stellvertretender Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, deutlich. Gegenüber DAZ.online erklärt Friedrich: „Noch bevor das TSVG in Kraft tritt, wird es selbst zu einem Teil des Problems.“ Die zuständigen Apothekerverbände hätten sich schon im Dezember mit den Krankenkassen für Hamburg und Schleswig-Holstein auf der Grundlage des damaligen TSVG-Entwurfs geeinigt. Doch durch die neuen Vorschläge sei massive Unsicherheit entstanden, weil die gesetzliche Grundlage nicht gesichert sei, beklagt Stolzenburg und folgert: „Was als Reaktion auf die Fehler der vorigen Saison gut gemeint war, steuert nun in dieselbe Konfliktlage hinein und wird wieder dazu führen, dass regional zu spät vorbestellt wird und damit letztlich zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht.“

Verbindliches Bestellsystem gefordert

Darum fordert Friedrich, etwaige Neuregelungen sollten erst ab der Saison 2020/2021 gelten. Friedrich kritisiert auch die geplante Bedarfsermittlung mit Meldungen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dies erfordere eine neue Büro­kratie, habe aber keine Steuerungswirkung für die Arztpraxen und verbessere die Versorgungssicherheit nicht. Stolzenburg erklärt: „Entscheidend ist und bleibt, wie viel Ware Großhandel und Apotheken kaufen. Denn bisher ist nicht erkennbar, dass der Staat oder die Krankenkassen ins Risiko gehen wollen.“ Daher sei ein verbind­liches Bestellsystem nötig, wie es sich in einigen Bundesländern bewährt habe. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein schlägt vor, solche Vereinbarungen im Sozialrecht zu verankern und dabei auch die Apotheken als Leistungserbringer einzubinden.

An den Vorschlägen für die Honorierung der Apotheken kritisiert Friedrich sowohl die unzureichende Höhe als auch die Schaffung einer abweichenden Systematik mit einem Preisdeckel in der Arzneimittelpreisverordnung. Bei neuen teureren Impfstoffen werde ein Euro pro Dosis nicht mehr ausreichen. Dem stünden die Kosten für die Finanzierung, Bestellung, Lagerung sowie Logistik und Beratung für die Ärzte und das besondere Verfallrisiko bei einer Saisonware gegenüber. „Dramatisch“ sei das bei einer Deckelung des Aufschlags auf 75 Euro pro Verordnungszeile. Denn bei den in Schleswig-Holstein und Hamburg durchaus üblichen 200 Impfdosen pro Verordnungszeile sinkt der Ertrag dann auf 0,35 Euro pro Dosis.

„Doppelt falsch“ sei das Argument, der Aufschlag könne geringer sein, weil Ärzte nicht beraten werden müssten, erklärt Friedrich. Denn der Festzuschlag sei keine „Beratungsgebühr“ und Apotheker seien auch zur Beratung der Ärzte verpflichtet. Gerade bei Grippeimpfungen hätten die Ärzte sehr wohl Beratungsbedarf. Die Idee, Apotheken würden die Impfstoffe nur an Ärzte „durchreichen“, sei offensichtlich falsch. Da im Sprechstundenbedarf kein Kontrahierungszwang bestehe, müsse es für die Apotheken einen kaufmännischen Anreiz geben, das Risiko zu tragen. |

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