DAZ aktuell

Ein skurriler anonymer Anruf

Bellartz-Prozess: Wie das BMG vom mutmaßlichen „Datenklau“ erfuhr

BERLIN (ks) | Am sechsten Verhandlungstag im Prozess um den mutmaßlichen Datendiebstahl aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) blieben die Verteidiger der beiden Angeklagten bei ihrer Auffassung: Sie sehen den Straftatbestand des Ausspähens von Daten als schlicht nicht erfüllt an. Der Vorsitzende Richter ließ das Ver­fahren jedoch weiterlaufen.

Die Anwälte der beiden Angeklagten verlasen beim Termin am 16. Februar zunächst Erklärungen zu den zwei Wochen zurückliegenden Zeugenaussagen von Mitarbeitern der IT-Firma, bei der der angeklagte Systemadministrator Christoph H. gearbeitet hatte. Ihr Tenor: Es sei nun mehr als deutlich, dass die Daten, auf die H. angeblich zugegriffen hat, alles andere als „besonders gesichert“ sind, wie es die Strafnorm des § 202a Strafgesetzbuch (Ausspähen von Daten) verlangt. Alle Administratoren hätten zu allen Postfächern leichten Zugang gehabt.

Der Anwalt von Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz, Dr. Carsten Wegner, betonte erneut, dass absolut unklar sei, was genau die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten vorwerfe: Welche Zugangssicherungen sollen überwunden und welche Daten von welchen Datenträgern entwendet worden sein? Bei den Durchsuchungen sei schließlich nichts bei Bellartz gefunden worden, was dort nicht hätte gefunden werden dürfen, so Wegner. Er bleibt daher auf dem Standpunkt, dass das Verfahren abschlussreif ist. Weiterer Zeugen bedürfe es nicht.

Der Vorsitzende Richter erklärte hingegen, dass das Gericht mit seiner Prüfung noch nicht weitergekommen sei. Daher ging das Verfahren seinen vorgesehenen Lauf mit der Befragung eines BMG-Mitarbeiters aus dem Referat Datenschutz im Gesundheitswesen. Dieser Zeuge hatte im September 2012 zwei Mal mit einem anonymen Anrufer telefoniert, der auf den „Datendiebstahl“ hingewiesen hatte. Offenbar aufgrund dieses Stichwortes hatte die Vermittlung des BMG den Anrufer in die Abteilung des Zeugen durchgestellt. „Die Sache war so skurril, dass sie mir in Erinnerung blieb“, erklärte der Zeuge. Die Befragung zeigte jedoch, dass er nicht mehr jedes Detail im Kopf hatte. Allerdings lagen dem Gericht E-Mails vor, die der BMG-Mitarbeiter seinerzeit unmittelbar nach den anonymen Anrufen an Kollegen bzw. Vorgesetzte geschrieben hatte. Ihren Inhalt nahm das Gericht später mit ins Protokoll auf.

Dem Zeugen zufolge hatte der Anrufer ein dringendes Mitteilungsbedürfnis, wollte aber anonym bleiben und insbesondere die Person schützen, von der er seine Informationen hatte – H.’s Ex-Frau, wie sich später herausstellte. Der Anrufer erklärte, dass im BMG E-Mails von Staatssekretären entwendet und an „den Apothekerverband verkauft“ worden seien. Schon beim ersten Telefonat erschienen dem Zeugen die Schilderungen glaubhaft. Technische Details kannte der Anrufer zwar nicht. Er erklärte aber, es sei einmal ein Postfach versehentlich gelöscht und wiederhergestellt worden. Der „Täter“ sei auch sonst schon aufgefallen, und das BMG könne sicher darauf kommen, um wen es sich handele. Wie es weiterging, vermochte der Zeuge nicht zu berichten.

Am 23. Februar wird der Prozess fortgesetzt. Ob es dann neue Erkenntnisse der Richter gibt, bleibt abzuwarten. |

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