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Industrie steht zur EU-Nutzenbewertung
BAH-Wirtschaftsdialog zur gemeinsamen Bewertung von Gesundheitstechnologien in der EU
Die EU-Kommission hatte zu Jahresbeginn einen Verordnungsentwurf für eine gemeinsame Nutzenbewertung von Gesundheitstechnologien, also auch neue Arzneimittel und bestimmte neue Medizinprodukte, vorgelegt. Bundestag und Bundesrat beschlossen daraufhin eine sogenannte Subsidiaritätsrüge. Sie sehen eine Einmischung in die Preisbildung der Mitgliedstaaten und befürchten Einflussnahme auf die Erstattungspreise. Mittlerweile wurde der Verordnungsentwurf nachgebessert, das EU-Parlament hat ihn in modifizierter Form Anfang Oktober angenommen.
Der Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, erklärte nun auf der BAH-Veranstaltung: „Die europaweit harmonisierte Nutzenbewertung ist grundsätzlich okay. Aber die Tücke liegt im Detail.“ Positiv bewertete er unter anderem, dass die Patienten in der EU einen besseren Zugang zu medizinischen Therapien bekämen. Andererseits befürchtet Hecken, dass durch eine zentralisierte Nutzenbewertung die Qualität der Versorgung sinkt, wenn dadurch Qualitätsstandards aufgeweicht werden.
Hermann Kortland, stellvertretender BAH-Hauptgeschäftsführer, befürwortet dagegen die europäische Zusammenarbeit grundsätzlich. Er warnte davor, die Harmonisierungsbestrebungen aufzuweichen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger erklärte, vonseiten des Bundesgesundheitsministeriums gebe es eine „generelle Unterstützung“ zu dem Vorhaben, wenngleich man sich eine stärkere Beteiligung wünsche. Grundsätzliche Zustimmung äußerte auch Bettina Brennecke, Mitglied der Geschäftsleitung von GlaxoSmithKline: „Im Prinzip ist alles gut. Wir sind für den Prozess.“ Für die Industrie bedeute dies eine Vereinfachung des Marktzugangs. |
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