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DAZ aktuell
Wird der „Fall Duogynon“ neu aufgerollt?
Gesundheitspolitiker der SPD, Union und Grünen fordern Aufklärung
Lösten die ehemaligen Duogynon-Präparate Fehlbildungen bei Ungeborenen aus? Aus wissenschaftlicher Sicht steht die Frage im Raum, ob anhand der vorhandenen Daten eine Kausalität überhaupt nachweisbar ist. Vor wenigen Wochen stellte die Grünen-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage zur bisherigen Aufarbeitung der Duogynon-Akten und wollte wissen, ob es möglich sei, die mutmaßlich Betroffenen zu entschädigen. Der Zusammenhang zwischen den Hormonpräparaten und embryonalen Fehlbildungen könne nicht nachgewiesen werden, antwortete das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor wenigen Tagen. Deshalb seien keine weitere Aufklärung des Falles oder Entschädigungszahlungen erforderlich. Damit gab sich die Grünen-Bundestagsabgeordnete Maria Klein-Schmeink nicht zufrieden – sie hält der Regierung Desinteresse vor. Und so nahm die Gesundheitspolitikerin vergangene Woche eine aktuelle Publikation aus Oxford zum Anlass, erneut mit einer mündlichen Anfrage nachzuhaken. Bei der Arbeit von Heneghan und Kollegen handelt es sich um einen Review und eine Metaanalyse mit 16 Fallkontroll- und zehn Kohorten-Studien (s. S. 38 in dieser DAZ). BMG-Staatssekretärin Sabine Weiss antwortete der Grünen-Abgeordneten daraufhin, dass die Studie zurzeit durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bewertet werde und die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei.
Auch die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich, und der CSU-Bundestagsabgeordnete und Mediziner, Dr. Stephan Pilsinger, meldeten sich daraufhin zu Wort. In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten sie die umfassende Aufklärung des Sachverhalts. „Die Aufklärung darf in Deutschland nicht länger aufgeschoben werden.“
Aus Sicht der beiden Bundestagsabgeordneten würde nicht nur Heneghans Analyse auf Duogynon als Ursache für embryonale Missbildungen hinweisen. Sollte sich Duogynon als Missbildungsursache bestätigen, müssten die mutmaßlichen Opfer, ähnlich wie im Fall Contergan, entschädigt werden. |
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