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DAZ aktuell
Stationsapotheker werden geprüft
TSVG-Entwurf im Bundesrat
Stationsapotheker waren bislang kein Thema im TSVG-Entwurf. Sie sollten es aus Sicht des Gesundheitsausschusses des Bundesrates aber werden. Dieser hat sich bereits eingehend mit dem Entwurf befasst und Empfehlungen für die Stellungnahme der Länderkammer ausgesprochen. So soll aus seiner Sicht im weiteren Gesetzgebungsverfahren um die Prüfung von zwei Punkten gebeten werden. Dabei handelt es sich um exakt die Bitten, die der niedersächsische Landtag kürzlich beschlossen hat:
- Lässt sich der Einsatz von Stationsapothekern im Krankenhaus als Qualitätskriterium zur Stärkung der Patientensicherheit im Rahmen der Arzneimitteltherapie verankern?
- Gibt es die Möglichkeit der Refinanzierung des Einsatzes von Stationsapothekern im Krankenhaus als Teil der Krankenhausleistung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes im Sozialgesetzbuch V oder einer anderen Rechtsvorschrift?
In der Begründung der Ausschussempfehlungen heißt es, die Einführung von Stationsapothekern sei „ein wichtiger Beitrag für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit und damit auch für ein Mehr an Patientensicherheit. |
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