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DAZ aktuell
Gut gemeint, aber nicht wirklich gut
Kritik am Hilfstaxen-Vergleich
Eine wesentliche Regelung des Vergleichs ist, dass der im Januar erfolgte Schiedsspruch zur Hilfstaxe nicht rückwirkend ab 1. November 2017 gilt, sondern erst ab 1. Februar 2018. Retaxationen wegen zwischen November 2017 und Januar 2018 noch zu höheren Preisen abgerechneten Zubereitungen müssen nun nicht mehr befürchtet werden. Zudem umfasst der Vergleich den Wegfall von „Auffangabschlägen“ für erstmals ab dem 1. Februar 2018 neu in den Markt eingeführte sowie für ab dem 1. Februar 2018 generisch gewordene Arzneimittel und Wirkstoffe. Hierauf verhandeln stattdessen die Vertragspartner der Hilfstaxe rückwirkend zum Tag der erstmaligen Markteinführung in der Hilfstaxe zu regelnde Abschläge. Insofern wird es doch wieder eine Rückwirkung geben. Und genau hier setzt die Kritik der von den Apothekern Dr. Franz Stadler und Dr. Thomas Wellenhofer gegründeten „Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen“ (ARGE PareZu) an. Ihrer Ansicht nach ersetzt der Vergleich nur eine unsinnige Rückwirkung gegen eine andere und es ergibt sich für die Zukunft ein untragbares und unkalkulierbares Risiko. |
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