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Rheinland-Pfalz: Nachrücken eines Ersatzmannes zur Vertreterversammlung
Durchführung der Wahlordnung, Nachrücken eines Ersatzmannes zur Vertreterversammlung
Aufgrund des Ausscheidens von Apotheker Jan Köberer, bislang Vertreter im Wahlkreis I (Bereich des früheren Regierungsbezirks Koblenz) hat der Vorstand der Landesapothekerkammer gemäß § 17 Wahlordnung festgestellt, dass in Ansehung der Höhe der Stimmenzahl als Ersatzmann
Adrian Alexander Arnold, Raben-Apotheke, Bismarckstr. 18, 56470 Bad Marienberg,
nachrückt. Herr Arnold hat gemäß § 17 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Wahlordnung die Wahl angenommen.
gez. Dr. Kiefer, Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
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