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Adexa-Info
Gute-Kita-Gesetz beschlossen
5,5 Milliarden vom Bund für die Kinderbetreuung
Mehr Qualität, niedrige Beiträge – diese beiden Ziele will Ministerin Giffey mit ihrem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, kurz Gute-Kita-Gesetz, verbinden. Dabei ist die Unterstützung des Bundes für die Betreuung in den Ländern und Kommunen flexibel geplant. Es soll zehn Handlungsfelder geben, in denen Gelder eingesetzt werden können: unter anderem für einen besseren Betreuungsschlüssel, für bedarfsgerechte Öffnungszeiten, zur Qualifizierung von Fachkräften, zur Sprachförderung oder zur Verbesserung der Räumlichkeiten. Jedes Bundesland kann mit dem Bund einen eigenen Vertrag schließen und damit eigene Schwerpunkte setzen. Darüber hinaus können auch Gebührensenkungen für Eltern finanziert werden. Doch ist dies nur nachrangig vorgesehen.
Denn nach einem Ausbau des Platzangebotes ist jetzt vor allem ein qualitativer Ausbau nötig, so die Sicht vieler Experten. Und es sei nicht nötig, dass Gutverdiener auch von kostenfreien Kindergartenplätzen profitierten.
Ob die geplante Summe von 5,5 Milliarden, gestreckt auf vier Jahre, wirklich ausreicht, um Defizite zu beheben und flächendeckend gute Standards zu schaffen, wird aber bezweifelt – unter anderem von der Bertelsmann Stiftung, die jährlich 8,7 Milliarden Euro für nötig hält. Allerdings ist der Bund ja nicht allein für die Kinderbetreuung zuständig, wie die Ministerin betonte.
„Der Gesetzentwurf geht definitiv in die richtige Richtung“, so ADEXA-Vorstand Andreas May. „Investitionen in die frühkindliche Bildung rentieren sich in jedem Fall. Natürlich wäre mehr Geld schön. Aber es ist auch wichtig, dass dieses Gesetz zügig angegangen wurde und jetzt schnell auf den Weg kommt.“
Auch Arbeitgeber sind gefragt
Andererseits sind Qualität und Kosten der Kinderbetreuung für erwerbstätige Eltern nicht die einzigen Aspekte, die bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zählen. May: „Es kommt immer auch darauf an, wie familienfreundlich sich Betriebe und Vorgesetzte verhalten. Das können Zuschüsse zur Kinderbetreuung sein oder ein Entgegenkommen bei der Lage der Arbeitszeiten nach der Elternzeit. Schon das Verhalten, wenn ein Kind erkrankt, macht einen Unterschied. Das ist grundsätzlich eine Sache guter Organisation und Flexibilität. Dafür brauchen Apotheken eine ausreichend starke Personaldecke – die wiederum neben der Bezahlung auch vom Teamklima abhängt!“
In diesem Zusammenhang sei auch an § 10a Abs. 2 Bundesrahmentarifvertrag erinnert, der die Freistellung zur Betreuung erkrankter Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr regelt (bzw. § 10a Abs. 2 RTV Nordrhein). |
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