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Recht
Woran erkennt man gefälschte Rezepte?
ABDA und AMK veröffentlichen Merkmale gefälschter Kassenrezepte
Neben der Gefahr für die Gesundheit entsteht durch Rezeptbetrug ein geschätzter Millionenschaden pro Jahr, vor allem dann, wenn die Apotheken den Vorgang nicht bemerken und anschließend keine Erstattung von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Als der Fall der kriminellen Krankenschwester bekannt wurde, erkundigte sich die DAZ nach konkreten Zahlen. „Uns liegt keine Statistik zu Rezeptfälschungen vor“, sagte ein ABDA-Sprecher damals.
Die BKK VBU hatte kurz vorher Daten veröffentlicht, nach denen 300.000 Euro Schaden in den Jahren 2014 und 2015 nur bei dieser Kasse durch falsch abgerechnete Leistungen aus Apotheken entstanden seien. Es sei sicher davon auszugehen, dass gefälschte Rezepte den Hauptteil dabei ausmachen. „Die Apotheker werden häufiger selbst getäuscht als dass sie selber täuschen würden“, betonte eine Krankenkassen-Sprecherin auf Nachfrage der DAZ.
Auch der Fall einer ehemaligen Beamtin der Stadt Köln sorgte in den letzten Jahren für öffentliche Aufmerksamkeit. Durch gefälschte Rezepte verursachte sie im Zeitraum zwischen 2008 und 2013 einen Schaden von rund zwei Millionen Euro. Das Urteil des Amtsgerichts Kerpen: Zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Die ABDA hat vor einiger Zeit in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) charakteristische Fälschungsmerkmale veröffentlicht, die mit „einiger Wahrscheinlichkeit“ immer wieder auftreten können. Dazu gehören:
- Druckzeilen nicht einheitlich linksbündig,
- Betriebsstättennummer in der Kodierzeile rechts unten stimmt nicht mit der Betriebsstättennummer im Arztfeld überein,
- Vertragsarztnummer im Stempel stimmt nicht mit der Vertragsarztnummer im Arztfeld überein,
- auffällig ungeordnete Adressangaben im Arztstempel können ein Fälschungsmerkmal sein, wenn zum Beispiel die Postleitzahl nicht vor der Ortsangabe steht,
- Geburtsjahr des Versicherten ist vierstellig angegeben, obwohl die Praxissoftware der Ärzte nur eine zweistellige Angabe zulässt.
Weil die Vertragsarztnummer seit August 2016 durch die Betriebsstättennummer (BSNR) und lebenslange Arztnummer (LANR) ersetzt wurde, sehen ABDA und AMK die Identität der jeweiligen Ziffernfolgen (BSNR/LANR) nicht mehr als Indiz für Rezeptfälschungen geeignet. Dennoch wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Lieferverträge zwischen Apothekerverbänden und Krankenkassen eine Prüfpflicht beispielsweise bei der Arztnummer enthalten könnten, so dass im Unterlassungsfall den betroffenen Apotheken Retaxierungen drohen.
Eine besondere Prüfnotwendigkeit sehen ABDA und AMK bei allen Arzneimitteln, die missbräuchlich verwendet werden können, wie z. B. Betäubungsmittel, (starke) Schmerzmittel, Sedativa, Antidepressiva oder Neuroleptika.
Außerdem treten Rezeptfälscher häufig zu ganz bestimmten Zeitpunkten auf, wie abends, kurz vor Feierabend oder Mittwochnachmittags, wenn die Arztpraxen geschlossen haben. So gibt es für die Apotheken keine Möglichkeit beim vermeintlichen Verordner nachzufragen. Auch neue Mitarbeiter und Berufsanfänger könnten bei Betrügern vermehrt im Fokus stehen.
Was die Erfahrungen aus den Fällen lehren: Lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei informieren.
Eine Lösung, um gefälschte (Kassen-)Rezepte zukünftig zu verhindern, sah die ABDA vor zwei Jahren übrigens im elektronischen Rezept: „Das elektronische Rezept mit der elektronischen Signatur wird die Sicherheit erhöhen.“ |
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