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Gesundheitspolitik
BVDAK pro Impfen
Schon im Juni hatte der BVDAK ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens vorgelegt. Nun hat der Verband unter Vorsitz von Dr. Stefan Hartmann seine Überlegungen fortgeführt und ein weiteres Positionspapier veröffentlicht. Darin greift er das aktuell heiß diskutierte Thema Impfen auf. Während gewisse Impfungen für Apotheken in anderen Ländern bereits Routine sind und sich Politiker auch hierzulande für ein derartiges Angebot offen zeigen, gibt sich die ABDA in diesem Punkt zurückhaltend. Dafür prescht nun der BVDAK vor. Er tritt ausdrücklich dafür ein, dass in Apotheken künftig – nach entsprechender Weiterbildung – Grippeimpfungen oder andere Standardimpfungen selbstständig durchgeführt werden dürfen. So ließe sich die Durchimpfungsrate spürbar steigern und Ärzte könnten entlastet werden, so der Verband. Zur Erarbeitung eines grundlegenden Konzeptes stehe der BVDAK dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gerne zur Verfügung, lässt Hartmann wissen. Ein Pilotprojekt unter dem Dach des BMG könnte nach Absegnung des Konzeptes bereits 2019 erfolgen.
Ferner plädiert der BVDAK in seinem jüngsten Positionspapier dafür, dass Vor-Ort-Apotheken systematisch per Botendienst versorgen dürfen – ohne dass ein begründeter Einzelfall vorliegt oder eine Versandhandelserlaubnis erforderlich ist. Dabei sollte es aus BVDAK-Sicht im freien Ermessen der Apotheken stehen, hierfür auch Gebühren zu verlangen.
Kontrollierte digitale Plattform für alle
Auch in Sachen Digitalisierung will der BVDAK voranschreiten: Dazu schlägt er vor, eine einheitliche digitale Plattform einzuführen, die staatlicher Kontrolle unterliegt. Wenn es gelinge, alle deutschen Apotheken untereinander zu vernetzen, sei ein deutschlandweites Medikationsmanagement wesentlich leichter umzusetzen. An diese Plattform müssten sich alle Apotheken, E-Rezeptanbieter, Rezeptabrechner, Apotheken-App-Anbieter und sonstige Dienstleister, die miteinander im Wettbewerb stehen, anschließen können.
Ferner spricht sich der Verband für eine Verstärkung der intradisziplinären Zusammenarbeit von Apotheken bei Rezepturen aus. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen können Rezepturen bereits im Filialverbund auf eine Apotheke konzentriert werden. Denkbar sei, dass Apotheken, die nicht umfassend über die Erfahrung verfügen, patientenindividuell hergestellte Rezepturen von Kollegen beziehen dürfen.
Mehr Kompetenzen für PTA
Zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sollten nach Vorstellung des Verbands PTA ihre Kompetenzen in speziellen, regelmäßigen Fortbildungen erweitern können. So könnten sie in ihren Apotheken zur Entlastung, etwa in der Rezeptur oder in anderen Bereichen, beitragen und Aufgaben der Apotheker übernehmen. Im ärztlichen Bereich habe sich eine solche Kompetenzerweiterung bereits bewährt. Auch die Attraktivität des PTA-Berufs würde damit gesteigert und dem Mangel an approbiertem Personal entgegengewirkt.
Zudem sollte ermöglicht werden, Personal in der Apotheke zu beschäftigen, das nicht ausdrücklich in der Apothekenbetriebsordnung genannt ist. Es sei z. B. nicht ersichtlich, warum Alten- und Krankenpfleger, die in entsprechenden Einrichtungen Arzneimittel stellen dürfen, diese Tätigkeit nicht in einer Apotheke ausüben dürfen.
Nicht zuletzt ist dem BVDAK die Sicherung der wirtschaftlichen Stärke und Unabhängigkeit der Apotheke ein Anliegen. Dazu müsse das derzeitige Vergütungssystem grundsätzlich erhalten bleiben, das Fixhonorar aber leistungsgerecht erhöht und dynamisiert werden. Auch das Rezepturhonorar und das Notdiensthonorar müssten deutlich erhöht werden.
Dem BVDAK ist klar: Für seine Vorhaben bedarf es der Unterstützung des BMG und der Schaffung des entsprechend notwendigen gesetzlichen Rahmens. Man darf gespannt sein, ob und wie Minister Jens Spahn (CDU) auf die Vorschläge des Verbands anspricht. |
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