Gesundheitspolitik

Phagro fordert Ausnahmen

Diesel-Fahrverbote treffen auch Arzneilieferungen

BERLIN (ks) | Städte, in denen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten werden, können Diesel-Fahrzeuge künftig eigenständig für den Straßenverkehr verbieten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar entschieden. Solche Fahrverbote könnten auch Apotheken-Botendienste und ausliefernde Großhändler treffen.

Im konkreten Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart geklagt. Die Verwaltungsgerichte in den beiden Regionen hatten entschieden, dass die Städte ihre Luftreinhaltepläne strenger gestalten und auch Fahrverbote in Betracht ziehen müssen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gingen gegen die Urteile allerdings in Revision. Sie meinen, dass es eine bundesweite Rechtsgrundlage für örtliche ­Fahrverbote brauche. Das sehen die Richter in Leipzig anders. Sie ­weisen aber darauf hin, dass bei Fahrverboten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss. Zudem bedürfe es „hinreichender Ausnahmen“.

Der Chef des Großhandelsverbands Phagro, Thomas Trümper, erklärte nach dem Urteil: „Es bleibt abzuwarten, ob Städte tatsächlich Fahrverbote verhängen. Wenn sie das tun, dann wird es je nach Länge des Fahrverbotes zu erheblichen Einschränkungen in der Arzneimittellieferung kommen.“ Daher sei es sinnvoll, für Arzneimittellieferungen über Ausnahmegenehmigungen nachzudenken.

Der Phagro weist darauf hin, wie wichtig schnelle Belieferungen sind: „Wer sich darauf berufen möchte, dass Apotheken für mehrere Tage die wichtigsten Arzneimittel vor­rätig halten müssen, hat noch nichts von den Veränderungen in diesem Markt gehört. Seit es Rabattarzneimittel gibt, können Apotheken nicht jedes Arzneimittel, das die einzelne Kasse erstattet, am Lager haben. Hier ist man auf die schnelle Lieferung durch den Großhandel angewiesen.“ Dramatische Ausfälle erwartet der Phagro nicht, schließlich gebe es „genügend“ andere Fahrzeuge. Aber: „Es kann besonders bei mehrtägigen Fahrverboten zu erheblichen Lieferproblemen kommen.“

Laut Phagro betreibt die „überwiegende Anzahl“ der Großhändler Dieselautos. Nur in wenigen Fällen gebe es z. B. Fahrrad-Lieferungen. Elektroautos seien jedenfalls keine Alternative, betont der Phagro. Warum? „Die Behörden versuchen gerade den Großhandel zu zwingen, trotz der in der Regel kurzen Anfahrt die Temperatur im Laderaum zu stabilisieren. Das geht bei einem Elektrofahrzeug zulasten der Batterieleistung.“ |

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