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- DAZ 7/2017
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Weg frei für Cannabis
Bundesrat stimmt Gesetz zu
Nach mehr als zwei Jahren Anlauf ist damit jetzt die letzte Hürde genommen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Schwerkranke Patienten können dann Arzneimittel erhalten, die aus Cannabis-Blüten und -Extrakten hergestellt sind – zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die behandelnden Ärzte dürfen dabei eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Betroffenen müssen also nicht „austherapiert“ sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung soll Cannabis künftig eingesetzt werden können.
Der Vertrieb der Cannabis-Blüten und sonstigen Arzneimittel erfolgt durch Apotheken. Diese brauchen für die Abgabe keine Ausnahmegenehmigung mehr. Eine staatliche Cannabis-Agentur, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist, soll Anbau und Vertrieb koordinieren und kontrollieren. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Sie darf Patientendaten aber nur anonymisiert erheben und analysieren.
Was das Gesetz für die Apotheken im Detail bedeutet, können Sie ausführlich in der kommenden DAZ lesen. |
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