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Unterhaltsvorschuss: Reform zum 1. Juli

Bund und Länder haben sich geeinigt

Der Streit zwischen Bund und Ländern um verbesserte Ansprüche für Alleinerziehende und ihre Kinder ist beigelegt. Allerdings verzögert sich der Start der Neuregelung.

Ursprünglich sollte die Reform schon zum Jahresbeginn in Kraft treten. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) musste den Ländern und Kommunen eine Übergangsfrist von einem halben Jahr einräumen und eine höhere Beteiligung des Bundes an den Leistungen zusichern. Die Bundesländer hatten beklagt, sie könnten die Finanzierung nicht so schnell stemmen, und der Bund müsse stärker mittragen. Diese Streitigkeiten gingen zwar auf Kosten der betroffenen Familien, aber Interessenverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sind froh, dass sich nach einem jahrelangen Gezerre nun endlich etwas tut. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren ohne wesentliche Änderungen im Frühjahr über die Bühne geht.

Bisher ist der Unterhaltsvorschuss auf eine Dauer von 72 Monaten begrenzt und endet spätestens mit dem zwölften Geburtstag des Kindes. Durch die Reform soll er unbegrenzt bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden können. Allerdings hat nur Anspruch, wer mindestens 600 Euro selbst verdient. Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren, die komplett von Leistungen des SGB II (Hartz IV) leben, werden keinen Unterhaltsvorschuss erhalten.

Foto: highwaystarz – Fotolia.com

Wie viele neue Anspruchsfälle?

Wie viele Kinder und Jugendliche betroffen sind, darüber gehen die Schätzungen auseinander. Der VAMV und das Ministerium gehen von bundesweit mehr als 120.000 zusätzlich aus, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen werden; bisher sind es rund 440.000. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund rechnet dagegen mit 400.000 zusätzlich. ­Allerdings, so die Erfahrung, stellt nicht jede berechtigte Alleinerziehende überhaupt einen Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Warum überhaupt ein Vorschuss?

Jedes zweite Kind von Alleinerziehenden bekommt keinen Unterhalt des anderen Elternteils. Ein weiteres Viertel erhält weniger, als in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle als Anspruch festgelegt ist. 2014 mussten Bund und Länder deshalb 840 Millionen Euro vorschießen.

Die Gründe, warum Väter – sie sind in der Mehrzahl die Unterhaltspflichtigen – nichts für ihren Nachwuchs zahlen, sind unterschiedlich; in vielen Fällen drücken sie sich vor ihrer Verpflichtung. Zwar versuchen die staatlichen Kassen, das Geld vom zahlungspflichtigen Vater wieder einzutreiben. Das gelingt aber nicht immer.

Unterhalt seit Januar erhöht

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt sie monatlich:

  • für Kinder bis zum sechsten ­Geburtstag 150 Euro,
  • für Kinder ab sechs Jahren bis zum zwölften Geburtstag 201 Euro,
  • und voraussichtlich ab Juli 2017: für Kinder ab zwölf Jahren bis zum 18. Geburtstag 268 Euro. |

sjo

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