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Kindergeld-Anspruch sichern
Bald weniger Zeit für rückwirkende Anträge
Zurzeit bekommen Eltern für das erste und zweite Kind je 192 €, für das dritte Kind 198 € und für jedes weitere Kind 223 €. Das Kindergeld muss bei der zuständigen Familienkasse schriftlich beantragt werden. Für Erziehungsberechtigte ist nicht immer klar, ob sie tatsächlich Anspruch haben. Steht ihnen Kindergeld weiter zu, falls Tochter oder Sohn nach der Erstausbildung eine weitere Ausbildung beginnen? Oder wie ist die Sachlage bei sozialen Diensten im Ausland? In beiden Fällen haben die Eltern Anspruch auf Zahlungen, beantragen diese aber oft nicht.
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist alle Berechtigten jetzt auf neue Fristen hin. Derzeit kann Kindergeld noch für vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Konkret bedeutet das: Bis zu vier Jahre nach dem Kalenderjahr, in dem der Beginn des Anspruchs lag, kann Kindergeld für diesen Zeitraum beantragt werden. Wer bis zum 31. Dezember 2017 alle Formalitäten erledigt, erhält die Zahlungen rückwirkend bis einschließlich Januar 2013.
Zum 1. Januar 2018 ändert sich das Einkommensteuergesetz. Dann verkürzt sich die Frist auf sechs Monate. Daher sind Anträge im Januar 2018 nur noch rückwirkend bis zum Juli 2017 möglich. |
Quelle: BVL
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