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Neue Zyto-Verträge zum 1. Mai gestartet
Ersatzkassen wollen Apotheken, die ohne Vertrag versorgen, retaxieren
Seitens der für die Ausschreibung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ArGe Parezu) heißt es, die neuen Zyto-Verträge würden bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsfrist (voraussichtlich 31. August 2017) wie geplant umgesetzt. Von den 246 ausgeschriebenen Losen seien 189 bezuschlagt worden. Von diesen wiederum hätten 183 am 1. Mai 2017 starten können. Sechs Lose befänden sich aus verschiedenen Gründen noch in Prüfungen – etwa vergaberchtlichen Nachprüfungsverfahren.
Die ArGe ist zufrieden: „Wir sind überzeugt, dass die Exklusivverträge eine hohe Qualität und Transparenz in der Zytostatika-Versorgung schaffen.“ Allein im Zeitraum der Übergangsfrist könnten mehr als 10 Millionen Euro über drei Kassen hinweg eingespart werden. Nach wie vor geht die ARGE davon aus, dass ihre Verträge exklusiv sind – auch wenn das Bundesgesundheitsministerium das ausdrücklich nicht so sieht. Ihre Auffassung sehen die Ersatzkassen durch ein Schreiben ihres Verbandes vdek an den Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) bestätigt. Darin heißt es: „Für Apotheken, die keinen Zuschlag in einem Exklusiv-Ausschreibungsverfahren gewonnen haben, gilt weiterhin, dass sie für die Lieferung von parenteralen Zubereitungen während der Vertragslaufzeit keinen Vergütungsanspruch erwerben“. |
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