DAZ aktuell

Schluss mit exklusiven Impfstoff-Verträgen

BMG stellt klar: Bestehende Verträge laufen aus, jeder Hersteller kann wieder zum Zug kommen

BERLIN (ks) | Mit dem jüngst verabschiedeten Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hat der Gesetzgeber die Rechtsgrund­lage für Impfstoffausschreibungen gestrichen. Was bedeutet das für die noch laufenden Rabattverträge?

Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hatte die schwarz-gelbe Regierungskoalition im Jahr 2011 gleich zwei Preisbremsen für Impfstoffe eingeführt: Zum einen wurde den Kassen ermöglicht, Impfstoffe für Schutzimpfungen auszuschreiben und Rabattverträge zu schließen. Zum anderen wurde ein Abschlag auf den Hersteller-Abgabepreis eingeführt. Dessen Höhe bemisst sich nach der Differenz zwischen Abgabepreis und europäischem Durchschnittspreis.

Immer wieder Probleme

Die Impfstoff-Rabattverträge sorgten jedoch immer wieder für Probleme. Viele Apotheker dürften sich an die Saison 2012/2013 erinnern, als es in weiten Teilen Deutschlands zu Versorgungsproblemen kam, weil mit Novartis ein exklusiver Rabattpartner für einen Grippeimpfstoff ausfiel. Denkwürdig war auch eine Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg über sieben verschiedene Impfstoffe für Schutzimpfungen, die von Ausfällen geprägt war. Ein zweiter Anlauf der Kasse schlug gleich fehl – lediglich für Grippe-Impfstoffe gingen noch Angebote ein.

Das besondere Problem bei Impfstoffen liegt auf der Hand: Es gibt nur wenige Anbieter, die Herstellung ist komplex und ein Ausfall kann nicht so einfach kompensiert werden. Die Kassen beschränkten ihre Ausschreibungen alsbald auf Grippe-Impfstoffe, für die es immerhin noch etwas mehr Anbieter gab – Tendenz sinkend – als für andere Vakzine. Nur in Hessen, Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern setzten die Kassen bis zuletzt auf mit den Apotheken verhandelte ­Fixpreismodelle.

Der Gesetzgeber sah die Probleme der Rabattverträge wohl – und besserte zunächst nur nach: Seit Sommer 2014 müssen Kassen pro ausgeschriebenem Versorgungsgebiet mit mindestens zwei Unternehmen einen Vertrag schließen. Doch auch diese Vorgabe ­erwies sich als schwierig. In einigen Regionen war es den ausschreibenden Kassen zuletzt nicht mehr möglich, zwei Vertragspartner zu finden.

Altverträge laufen aus – keine Verlängerungsmöglichkeit

Doch dann waren es wohl doch zu viele Lieferengpässe – und die Sorge um sinkende Impfquoten, die die Große Koalition jetzt veranlassten, nach gut sechs Jahren endgültig einen Schlussstrich unter die Impfstoff-Rabattverträge zu ziehen. Anders als bei der im AMVSG ebenfalls vorgesehenen Streichung der Zyto-Auschreibungen auf Apotheken­ebene, hat der Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt, was mit den Altverträgen geschehen soll. In der Gesetzesbegründung heißt es lediglich: „Bestehende Rabattverträge können nicht verlängert werden.“ Die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk erklärte dazu, dass bestehende Vereinbarungen auslaufen werden – und sobald das AMVSG in Kraft getreten ist, könnten neben den rabattierten Impfstoffen auch individuelle Impfungen über die Kassen abgerechnet werden. Jeder Impfstoffhersteller könne jetzt seine Impfstoffe auf dem Markt anbieten.

Dies stellt auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem erklärenden Schreiben klar. Die Exklusivität der Rabattverträge werde mit Inkrafttreten des AMVSG fallen. Die Ärzte könnten dann wieder Impfstoffe jedes Herstellers verordnen. Los geht es voraussichtlich im Laufe des April – einen Tag nach der Verkündung des AMVSG im Bundesgesetzblatt. |

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