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Ankündigungen

Bayern

LAK: Delegiertenversammlung

Im Namen des Vorstandes gebe ich den Termin der nächsten Delegiertenversammlung bekannt: Freitag, den 5. Mai 2017, 9.30 Uhr s. t.

Tagungsort
Congress Centrum Würzburg (CCW), Kranenkai 34, 97070 Würzburg

Vorläufige Tagesordnung:

 1. Eröffnung und Begrüßung

 2. Bericht des Vorstandes

 3. Jahresrechnung 2016

 4. Bericht der Kassenprüfer

 5. Entlastung des Vorstandes

 6. Haushaltsplan 2017

 7. a) Wahl der Delegierten zum ­Deutschen Apothekertag 2017 b) Anträge zum Deutschen ­Apothekertag 2017

 8. Logo der Kammer

 9. Änderung von Satzungen

10. Anträge und Anfragen

11. Verschiedenes

Die Veranstaltung ist für Mitglieder der Bayerischen Landesapothekerkammer öffentlich, abstimmungsberechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Bayerischen Landesapotheker­kammer.

Thomas Benkert, Präsident


Hessen

Wahlaufruf zur Neuwahl des Vorstandes des Hessischen Apothekerverbandes e.V.

Für die Amtszeit des Vorstandes des Hessischen Apothekerverbandes bis zum 31. Dezember 2018 müssen Neuwahlen durchgeführt werden. Aufgrund des zeitgleichen Rücktrittes einiger Vorstandsmitglieder ist die Wahl satzungsgemäß erforderlich.

Wahlberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder des jeweiligen Wahlbezirkes (Bezirksgruppe), dem sie ange­hören. Für jedes Mitglied gilt eine Stimmabgabe. Jedes ordentliche Mitglied kann in seinem Wahlbezirk für die Vorstandswahl kandidieren.

Die Wahl wird in den Bezirksgruppen durchgeführt.

Die Geschäftsstelle für die Wahl ist:

  • Hessischer Apothekerverband e. V. Bezirksgruppe Frankfurt Strahlenbergerstraße 112 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V. Bezirksgruppe DarmstadtStrahlenbergerstraße 112 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V. Bezirksgruppe GießenStrahlenbergerstraße 112 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V. Bezirksgruppe KasselStrahlenbergerstraße 112 63067 Offenbach
  • Hessischer Apothekerverband e. V. Bezirksgruppe WiesbadenStrahlenbergerstraße 112 63067 Offenbach

Zum Wahlausschuss sind berufen:

  • Wahlleiter: Lutz Mothes, Hellerhof-Apotheke, Frankfurt
  • 1. Beisitzer: Peter Bauer, Wiesbaden
  • 2. Beisitzer: Dr. Klaus Hultzsch, Wiesbaden

Gemäß § 3 der Wahlordnung rufe ich hiermit zu der Wahl auf.

Vorstandswahl

Gemäß § 18 der Satzung des HAV, in der Fassung vom 20.11.2013, werden gewählt in der Bezirksgruppe

  • Frankfurt am Main: 3 Vorstands­mitglieder
  • Darmstadt: 2 Vorstandsmitglieder
  • Gießen: 1 Vorstandsmitglied
  • Kassel: 2 Vorstandsmitglieder
  • Wiesbaden: 1 Vorstandsmitglied

Termine

  • Bis zum 23. April 2017, 18.00 Uhr, Einreichung der Wahlvorschläge bei der Geschäftsstelle.
  • Vom 18. bis 27.05.2017 (letzter Poststempel 27.05.2017) geheime Briefwahl.
  • Bis zum 07.06.2017 Bekanntgabe der Wahlergebnisse.

Erläuterungen zu den einzelnen Wahlvorgängen

Jeder Wahlvorschlag kann beliebig viele Kandidaten der Bezirksgruppe enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss durch zehn Unterschriften von Mitgliedern aus dem Wahlbezirk unterstützt sein. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Den Wahlvorschlägen muss eine Erklärung der Kandidaten beiliegen, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind und im Falle der Wahl das Amt übernehmen.

Zur Durchführung der geheimen Briefwahl wird an die Wahlberechtigten versandt: a) Stimmzettel, b) Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“, c) Umschlag mit der Anschrift der Bezirksgruppe, d) Wahlinformation.

Auf den Stimmzettel sind die mit den eingegangenen, ordnungsgemäßen Wahlvorschlägen benannten Kandi­daten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Gewählt wird durch Ankreuzen der Kandidaten; es dürfen weniger aber nicht mehr Kandidaten angekreuzt werden als Mandate in der Bezirksgruppe zu besetzen sind.

Nach vollzogener Wahl wird der Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt und dieser verschlossen. Auf dem Umschlag dürfen keinerlei Vermerke angebracht werden. Der Umschlag mit der Anschrift der Bezirksgruppe ist für die Einsendung des Wahlbriefes bestimmt.

Auf dem Einsendeumschlag ist der Absender (möglichst Stempel oder Maschinendruck) anzubringen.

Die Wahleinsendung wird ungültig: a) wenn Sie bei der Einsendung Ihres Wahlbriefes auf dem äußeren Umschlag den Absender nicht anbringen; b) wenn Sie auf dem Umschlag mit der Aufschrift „Stimmzettel“ irgendeinen Vermerk anbringen; c) wenn Sie auf dem Stimmzettel mehr Kandidaten ankreuzen, als Mandate in der Bezirksgruppe zu besetzen sind, oder zusätzliche Vermerke anbringen.

Alle wahlberechtigten Mitglieder des Verbandes werden aufgerufen, sich an der Wahl zu beteiligen und Wahlvorschläge bis zum 23.04.2017 einzureichen, bis 18.00 Uhr.

Die eingereichten Wahlvorschläge werden per Rundfax/Rundmail bis 03.05.2017 bekannt gegeben.


Lutz Mothes, Wahlleiter


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