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Wirtschaft
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich ab 1. Januar 2018 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 52.200 Euro (2017) auf 53.100 Euro im Jahr (entspricht 4425 Euro pro Monat) erhöht. Zugleich steigt die Versicherungspflichtgrenze in der GKV auf 59.400 Euro im Jahr (2017: 57.600 Euro).
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird erhöht: Im Westen liegt sie ab 1. Januar 2018 bei 6500 Euro pro Monat (2017: 6350 Euro pro Monat), im Osten bei 5800 Euro pro Monat (2017: 5700 Euro pro Monat).
Zur Erinnerung: Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diese Grenze hinausgehende Teil des Einkommens ist beitragsfrei. Dadurch sind von den Erhöhungen nur gut Verdienende und (über den Arbeitgeberanteil) deren Arbeitgeber betroffen. |
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