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Management
Versicherungen ohne Schwachstellen
Von Cyber-Risiken bis Rechtsschutz
Rechtsschutz
Bei der Auswahl eines Rechtsschutztarifs wird immer wieder ein Standard-Gewerbe-Tarif gewählt. Es sollte aber ein Apotheker-Spezialtarif für Heilberufe sein. Dieser erfasst die potenziellen Rechtsstreitigkeiten von Apothekern – insbesondere bei Einschluss von Vertragsrechtsschutz – deutlich besser.
Ein besonderer Fokus sollte auf dem Strafrechtsschutz liegen. Bei Apothekern besteht etwa im Bereich der Betäubungsmittel (§§ 29 – 30b BtMG), der (falschen) Abgabe von Medikamenten (Vorwurf der Körperverletzung) und der Abrechnung mit den Kassen (Betrugsvorwurf) ein realistisches Risiko strafrechtlicher Verfahren. Gerade bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bestehen große Qualitätsunterschiede unter den Rechtsschutzversicherern.
Cyber-Risiken
Risiken aus der Nutzung von Informationstechnologien gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zunehmend werden E-Mails mit kaum erkennbaren schadhaften Anhängen versendet oder Kundendaten gestohlen. Die Folgekosten sind vielfältig.
Neben eventuellen Schadensersatzansprüchen von Dritten, die noch über die Haftpflichtversicherung gedeckt sein können, treten eigene Kosten auf. Zum Beispiel entstehen Kosten für Datenforensik, Wiederherstellung der Systeme und für das Krisenmanagement mit der Benachrichtigung der betroffenen Kunden samt dem Aufwand für die Wiederherstellung der Reputation.
Konventionelle Versicherungslösungen erfassen diese Risiken nicht in ihrer Gesamtheit. In solchen Fällen bedarf es einer eigens hierfür geschaffenen „Cyber-Deckung“.
Dienstreise-Kasko
Wer Mitarbeiter bittet oder anweist, mit ihren Fahrzeugen Arzneimittel auszuliefern, hat während dieser Zeit auch eine Fürsorgepflicht.
Ereignet sich auf so einer Fahrt ein Unfall mit einem Mitarbeiter-Fahrzeug, so ist der Apotheker grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Dieses Risiko kann mit einer Dienstreise-Kaskoversicherung abgedeckt werden. Dabei handelt es sich um eine Vollkaskoversicherung für die beschriebenen Fahrzeuge, die dann während den Dienstfahrten gilt.
Ersatzapotheker-Kosten
Wenn der Apothekenleiter erkrankt, kann der Einsatz eines Ersatz-Apothekers notwendig werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Über die übliche Krankentagegeldabsicherung lässt sich jedoch maximal das eigene Nettoeinkommen zuzüglich Kranken- und Versorgungswerksbeiträgen versichern.
Zudem wird das Krankentagegeld erst nach einer längeren Karenzzeit geleistet. Daher kann eine spezielle Betriebsausfallversicherung sinnvoll sein, welche die Ersatzapotheker-Kosten trägt.
Fazit: Spezialisierte Beratung empfehlenswert
Der Versicherungsschutz vieler Apotheken hinkt den sonst branchentypischen Qualitätsansprüchen hinterher. Teilweise existieren zudem teure Doppelabsicherungen, wenn etwa die einzelnen Versicherungsverträge bei unterschiedlichen Versicherern bestehen und die Policen nicht richtig aufeinander abgestimmt sind. Heute ist es möglich, (fast) alle Risiken in einer Police zu bündeln, was zumindest praktikabler ist.
Die Pharmazeuten sollten keine gewöhnlichen Gewerbe-Tarife wählen, sondern die zu ihren individuellen Bedürfnissen passenden Apothekertarife. Vielen Versicherungsberatern und Maklern fehlt das branchenspezifische Fachwissen, sodass häufig nur unzureichend beraten wird.
Der in dieser kurzen Serie dargestellte Überblick zeigt, dass die Materie kompliziert ist und diverse Fallstricke lauern. Es gibt nach wie vor keine Standardlösung, die alles optimal abdeckt, und dieser Artikel ersetzt nicht die individuelle Beratung eines auf Apotheken spezialisierten unabhängigen freien Versicherungsmaklers oder Versicherungsberaters. Apothekeninhaber sollten in diesen Fragen also nicht auf externe sachkundige Unterstützung verzichten, denn es ist extrem ärgerlich, wenn viele Jahre für eine Versicherung bezahlt wird, die dann im Schadensfall nicht einsteht. |
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