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Wirtschaft
Pro Generika wieder dabei
SecurPharm: Hersteller treten Betreibergesellschaft bei
Zur Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie müssen ab Februar 2019 grundsätzlich alle in der EU auf den Markt gebrachten Packungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln neben einem Siegel, das die Unversehrtheit der Packung garantiert, eine individuelle Seriennummer tragen. Diese wird mithilfe eines Data-Matrix-Codes (2D-Code) aufgedruckt und bei der Abgabe in der Apotheke überprüft und aus dem System ausgetragen. In Deutschland – als bisher einzigem EU-Mitgliedstaat – werden dazu zwei getrennte Server aufgebaut: eine Herstellerdatenbank und ein Apothekenserver. Eine (Rück-)Verfolgbarkeit der einzelnen Packungen vom Hersteller über die Handelsstufen bis zur Apotheke ist so ausgeschlossen. Nur bei einem konkreten Fälschungsverdacht werden die Informationen der beiden Systeme zusammengeführt. Das Apothekensystem wird von der ABDA-Tochter Avoxa entwickelt. Neben den Arzneimittelherstellern und den Apothekern sind auch die Pharma-Großhändler an securPharm beteiligt. Sie müssen jedoch nur solche Arzneimittel verifizieren, die sie nicht direkt vom Hersteller beziehen.
Pro Generika war 2012 noch vor Beginn der Pilotphase aus der SecurPharm-Initiative ausgeschieden und hatte sich auch nicht an der Gründung der ACS beteiligt, die 2012 von den anderen deutschen Herstellerverbänden BAH, BPI und vfa gegründet wurde. Die Hoffnung der Generika-Hersteller, dass ihre Produkte wegen der geringen Verkaufspreise von den Anforderungen der Fälschungsschutzrichtlinie generell ausgenommen werden, hat sich jedoch nicht erfüllt. Spätestens mit der Veröffentlichung der delegierten Rechtsakte 2016 war klar, dass es diese „Gebietsausnahme“ nicht geben wird. |
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