Recht

Aktuelle Urteile

Versorgungswerke und Riester-Rente: Pflichtmitglieder bleiben außen vor

| Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke haben keinen Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wenn sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Damit wird nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen. (Hier gegen einen angestellten Rechtsanwalt entschieden, der über einen Riester-Vertrag verfügt und seinen Ausschluss von der Zulagenförderung für grundgesetzwidrig hält. Der Bundesfinanzhof schloss sich dieser Auffassung nicht an, weil er die berufsständische Altersvorsorge – anders als die gesetzliche Rentenversicherung – vom Zulagengesetz nicht für erfasst hält. In der Entscheidung darüber, welche Personen durch finanzielle Zuwendungen des Staates gefördert werden sollen, sei der Gesetzgeber weitgehend frei.)

(BFH, X R 42/14; das Bundesverfassungsgericht entscheidet endgültig – Az.: 2 BvR 1699/16)

Steuerrecht: Auch zum Gartenfest kann Schäuble eingeladen werden

| „Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfestes fallen nicht zwingend unter das im Gesetz vorgesehene Abzugsverbot“, so der Bundesfinanzhof. Dort seien ausdrücklich „Regelbeispiele wie Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- und Motorjachten“ genannt – aber auch „Aufwendungen für ähnliche Zwecke“. Damit sollen Ausgaben eines Unternehmens, die „ihrer Art nach als überflüssige und unangemessene Repräsentation“ anzusehen seien, steuerlich unberücksichtigt bleiben. Allerdings darf das Finanzamt nicht pauschal von einer steuerlich nicht zu berücksichtigenden Veranstaltung ausgehen, wenn sich (wie im entschiedenen Fall) bis zu 358 Geschäftsfreunde im Garten einer Anwaltskanzlei treffen. Es reiche nicht aus, von einem Gartenfest zu sprechen. Es müsse prüfen, ob der „Herrenabend“ den Schluss zulasse, dass er sich von „gewöhnlichen Gartenfesten“ abhebe oder mit der Einladung zu einer Segel­regatta oder Jagdgesellschaft vergleichbar“ sei – was die Abzugsmöglichkeit ausschließe.

(BFH, VIII R 26/14; Az. beim Finanz­gericht Düsseldorf: 10 K 2346/11)

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