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DAZ aktuell
„Bisherige Überwachung ist ausreichend!“
Pharmazieräte nehmen Zytostatika-herstellende Apotheken in Schutz
Mindestens viermal pro Jahr und unangemeldet müssten Zyto-Apotheken kontrolliert werden, fordert der Vorstand der Stiftung Patientenschutz Eugen Brysch. Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) sieht das anders. Ihr Vorsitzender Christian Bauer stellte auf Nachfrage der DAZ klar, dass Amtsapotheker und Pharmazieräte ausreichend häufige Kontrollen von Zytostatika-herstellenden Apotheken durchführen. In der Regel sei das alle 1 bis 2 Jahre, wenn alles ordnungsgemäß laufe. Auch seien die Amtsapotheker und Pharmazieräte ihren Pflichten gewachsen: „Sie haben ausreichend Sachkenntnis für diese Überwachungstätigkeit und sie nehmen sich ausreichend Zeit für die Inspektion dieses Bereiches.“ Dabei findet die Inspektion in der Regel getrennt von der „normalen“ Revision statt, entweder im Anschluss oder zu einem anderen Termin, so Bauer.
„Eine lückenlose Endprodukt-Kontrolle ist utopisch!“
Er betonte, dass eine lückenlose Endprodukt-Kontrolle utopisch sei. Die Qualität sei durch den Herstellungsprozess zu gewährleisten und zu sichern. Das werde von den herstellenden Apotheken auch getan und von den Amtsapothekern und Pharmazieräten überprüft (z. B. Mikrobiologie, Partikelzählung, täglicher Dummy usw.). Aber, so Bauer: „Wenn ein ‚schwarzes Schaf‘ zwar einen tollen Herstellungsprozess mit Validierung etc. gewährleistet, aber nur 25% des benötigten Arzneimittels verwendet, dann wird dies bei der Kontrolle niemand merken. Das ist krimineller Betrug!“ Davor könnten Stichproben nicht schützen.
Zwar seien die Landesuntersuchungsanstalten in der Lage, Gehalts- und Identitätsprüfungen stichprobenweise durchzuführen. Doch solche Stichproben seien nicht repräsentativ und könnten nicht vor Betrug schützen. Ein Bedarf für mehr Kontrollen besteht nach Ansicht Bauers nicht: „Die bisherige Überwachung ist ausreichend!“ Schwarze Schafe und kriminelle Energie könne man auch durch stärkere Kontrollen nicht ausschließen. Bauer verwehrte sich gegen einen Generalverdacht: „Man darf und kann nicht von einem, wenn auch gravierenden Einzelfall auf die Gesamtheit der Zytostatika-herstellenden Apotheken schließen!“ |
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