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Franke für Boni-Deckel
SPD auf Ideensuche
Eine solche Grenze würde Franke im Sozialgesetzbuch verankern wollen. Denn dieses sei ein klassisches Gesundheitsgesetz, mit dem auch die Warenverkehrsfreiheit beschränkt werden könnte – zum Schutze der Gesundheit. Konkret schwebt Franke vor, eine solche Bestimmung in § 129 Sozialgesetzbuch V unterbringen, der Norm die den Rahmenvertrag regelt. Allerdings sollen sich nicht die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband – auf eine Höchstgrenze einigen, bis zu der Boni erlaubt sein sollen. Diese soll der Gesetzgeber selbst vorschreiben. Laut Franke könnte sie beispielsweise bei 5 Euro liegen. Sie soll für alle Apotheken gelten, die dem Rahmenvertrag beigetreten sind. Das sind auch die großen niederländischen Versandapotheken. Auf dieser Weise sichern sie sich nicht zuletzt die Erstattung der gesetzlichen Herstellerabschläge.
Aus Frankes Sicht spricht für diese Idee zudem, dass zuzahlungsbefreite Versicherte dann keine Rabatte mehr einstreichen könnten. Damit gebe es keine Fehlanreize.
Nicht zuletzt ist der SPD-Politiker überzeugt: Eine solche Regelung wäre kurzfristig und rechtssicher umsetzbar – und ein Kompromiss, mit dem alle leben könnten. |
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