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Pharma-Gesetz nimmt erste Hürde
Gabriel akzeptiert höhere Vergütung für Rezepturen – Zyto-Verträge sollen gestrichen werden
In der Kabinettssitzung am 12. Oktober sollte der Gesetzentwurf von allen Ressorts abgesegnet werden. Aus dem BMWi hieß es zuvor, es habe der hierin geplanten Anpassung der Apothekenvergütung zugestimmt. Für Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein guter Zeitpunkt. So kann er noch am selben Tag zur Eröffnung des Deutschen Apothekertags mit guten Nachrichten in München erscheinen.
Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der neue Aufschlag des Bundesgesundheitsministeriums hinsichtlich der Rezeptur-Vergütung keine Änderungen. Nach wie vor ist geplant, dass Apotheker für jede Rezeptur ein zusätzliches Fixhonorar von 8,35 Euro abrechnen können – abzüglich Kassenabschlag. Zudem werden die Rezeptur-Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht. Auch im Bereich der BtM-Abgabe bleibt es bei den schon bekannten Plänen: Statt 0,26 Euro soll es künftig 2,91 Euro pro Rezept geben; das gleiche gilt für T-Rezepte.
Aus für Zyto-Verträge
Erst vergangene Woche kam eine weitere Neuregelung hinzu: Das BMG will die an Apotheken gerichteten Zyto-Ausschreibungen der Krankenkassen abschaffen (siehe hierzu auch AZ Nr. 41, S. 1). Die Begründung: Die freie Apothekenwahl müsse gesichert werden. Um dennoch Wirtschaftlichkeitsreserven zu heben, sollen Krankenkassen mit Herstellern künftig Rabattverträge über die verwendeten Präparate abschließen.
Außerdem enthält das Gesetz verschiedene im Pharmadiaolg vereinbarte Maßnahmen. Und es gibt auch solche, die die Industrie betreffen, aber über das Verabredete hinausgehen. So etwa der erneute Preisstopp bis 2022 – diesmal aber mit der Möglichkeit, den Preis zumindest entsprechend der Inflationsrate anzupassen.
Barmer verständnislos
Die Streichung der Zyto-Verträge sorgte prompt für Kritik bei der Barmer GEK. Diese hatte erst wenige Tage zuvor zusammen mit TK, Deutscher BKK und KKH die Versorgung mit onkologischen Zubereitungen ausgeschrieben. „Wer den Krankenkassen die Möglichkeit nimmt, mit Apotheken exklusive Verträge zur individuellen Versorgung Krebskranker mit Zytostatika abzuschließen, verhindert Qualitätsverbesserungen in diesem sensiblen Versorgungsbereich“, kommentierte Barmer-Vorstandschef Dr. Christoph Straub Gröhes neuen Weg. Das bisherige Versorgungsgeschehen sei weitgehend intransparent und dadurch anfällig für Korruption – die Verträge sorgten hingegen für Transparenz. Mit Unverständnis reagierte Straub auch auf das Argument, die Ausschreibungen schränkten die freie Apothekenwahl ein: „Diese Behauptung ist allein deswegen haltlos, weil nur ein Prozent der Apotheken in Deutschland eine Berechtigung zur Herstellung von Zytostatika haben.“ Zudem liege beim bisherigen Versorgungsgeschehen die Apothekenwahl gar nicht beim Patienten, sondern ausschließlich beim behandelnden Arzt.
Ob die beabsichtigte Änderung das weitere Gesetzgebungsverfahren in dieser Form überstehen wird, ist nicht absehbar. Es steht noch die öffentliche Anhörung an, Änderungsanträge sind möglich. Bliebe es aber dabei, hätten die bestehenden Exklusivverträge mit Apotheken ab Inkrafttreten des Gesetzes nur noch begrenzten Wert für die Kassen. Denn der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl ausdrücklich auch bei Bestehen dieser Verträge erhalten bliebe – mit Exklusivität wäre dann Schluss. Apotheken, die ohne Vertrag liefern, hätten also entgegen dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen November dennoch einen Vergütungsanspruch. |
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