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ABDA ohne Zahlen zu Umbaukosten
Was kostet die Barrierefreiheit? Die Politik fragt die ABDA – doch die weiß es nicht
Eigentlich war es um das Thema „Barrierefreiheit“ in den vergangenen Monaten ruhiger geworden. 2012 hatte die Bundesregierung in der Apothekenbetriebsordnung verankert, dass Apotheken barrierefrei zugänglich sein müssen. Anschließend war viel darüber spekuliert worden, wie diese „Soll-Regelung“ interpretiert werden müsste. Doch in den meisten Regionen haben Apotheker und Pharmazieräte Lösungen gefunden.
Aufgrund einer Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kochte das Thema in den vergangenen Wochen aber wieder auf. Die Kassenärzte begrüßten darin Pläne der Bundesregierung, nach denen sie für Umbaumaßnahmen in ihren Praxen künftig vergünstigte Kredite erhalten und dass diese intensiv beworben werden sollen. Bei einigen Apothekern sorgte diese Meldung für Verärgerung. Dr. Eberhard Wächter beispielsweise teilte dem Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises, Michael Hennrich, mit, dass er mehrere tausend Euro für eine automatische Schiebetür ausgegeben habe. Über vergünstigte Kredite hätte auch er sich gefreut.
Gegenüber DAZ.online hatte Hennrich angekündigt, sich der Sache anzunehmen. Der CDU-Gesundheitspolitiker wollte zunächst von der ABDA wissen, wie viel Apotheker denn seit 2012 für Umbaumaßnahmen ausgegeben haben. Doch die ABDA kann nicht weiterhelfen: „Statistiken darüber, in welchem Umfang Apotheken seit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung im Jahr 2012 in Maßnahmen zum Abbau von Barrieren investiert haben, liegen uns nicht vor“, erklärte ein Sprecher.
ABDA: In der Regel kein Problem
Die ABDA hatte schon einmal darauf hingewiesen, dass sie davon ausgehe, dass die „Barriere-Regelung“ in der Apothekenbetriebsordnung für die meisten Apotheker „kein Problem“ sei. Auf Nachfrage konkretisierte der ABDA-Sprecher nun: „Wir gehen davon aus, dass die Vorgaben zur Barrierearmut von den allermeisten Apotheken bereits seinerzeit erfüllt wurden.“
Vergünstigte Kredite auch für Apotheken?
Der Referentenentwurf des „Nationalen Aktionsplans 2.0“ sieht im Konkreten vor, dass Ärzte vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen können. Weiterhin sollen diese Kreditangebote beispielsweise im Internet so beworben werden, dass Ärzte sie in Suchmaschinen leichter finden.
Mit Blick auf den Nationalen Aktionsplan sieht sich die ABDA nicht ausgegrenzt: „Wenn Apotheken für Baumaßnahmen zur Schaffung von Barrierearmut eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen wollen, können sie dies bereits heute tun, und zwar im gleichen Umfang wie Arztpraxen und andere Institutionen auch. Die Förderung ist dann in der Regel über die jeweilige Hausbank zu initiieren.“
Auf Nachfrage von DAZ.online sagte eine Sprecherin der KfW-Bankengruppe, dass es weder für Apotheker noch für Baumaßnahmen zur Barrierereduzierung einen spezifischen Kredit gebe. Nur für Mieter und Vermieter als Privatpersonen gebe es Kredite und Zuschüsse für entsprechende Umbauten. Allerdings könnten Apotheker so wie jedes andere Unternehmen vom sogenannten „Unternehmerkredit“ profitieren. Dort könnten Firmen aller Art für die unterschiedlichsten Projekte Kredite beantragen.
Ohnehin zielt der Referentenentwurf laut ABDA weniger auf neue Fördermöglichkeiten ab. Vielmehr gehe es darum, die bereits bestehenden Möglichkeiten bekannter zu machen. „Dass darin ‚barrierefreie Arztpraxen‘ beispielhaft genannt werden, mag daran liegen, dass dort ein erhöhter Informationsbedarf gesehen wird.“ |
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