DAZ aktuell

SPD macht sich für höheres Apothekenhonorar stark

Problem der Vergütung von Rezepturen und BtM ist in der Politik angekommen

BERLIN (ks/bro) | Auch wenn das Bundeswirtschaftsministerium davon nichts hören will: In der Großen Koalition gibt es durchaus Stimmen, am Apothekenhonorar möglichst rasch Hand anzulegen. Im Fokus steht dabei die langjährige Forderung der ABDA, die Ver­gütungen für Rezepturen und die BtM-Abgabe anzupassen. Mehr Diskussionsbedarf gibt es offenbar bei der Frage, ob im Gegenzug eine Deckelung der Drei-Prozent-Marge erfolgen soll.
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Tut sich da was? Es wird immer wahrscheinlicher, dass in dieser ­Legislaturperiode noch etwas beim Apothekenhonorar geschieht.

Die gesundheitspolitischen Sprecher und Arzneimittel-Berichterstatter der Bundestagsfraktionen von Union und SPD haben ihre Ideen bereits vergangene Woche in ihrem Grundlagenpapier zum Pharmadialog verbreitet. Darin schrieben Maria Michalk, Michael Hennrich (beide CDU), Hilde Mattheis und Martina Stamm-Fiebich (beide SPD): „Aufgrund des steigenden Anteils von hochpreisigen Arzneimitteln wollen wir das Apothekenhonorar anpassen. Vorgeschlagen wird, dabei den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars zu deckeln. Insgesamt darf dies jedoch nicht zu einer Verminderung der Ausgaben für Apothekenhonorare führen. Eine verbesserte Honorierung werden wir bei den Rezepturen und den Betäubungsmitteln prüfen. Auch das Thema der Retaxierungen muss noch einmal aufgerufen werden.“

Die Pläne in Sachen Rezeptur und Betäubungsmittel können die Apotheker nur begrüßen – für Unverständnis sorgten allerdings diejenigen für eine Hochpreiser-Deckelung. Verständlicherweise: Schon jetzt sind diese besonders teuren Arzneimittel ein Problem, nun sollen die Apotheker auch noch weniger Geld für ihre Arbeit mit ihnen bekommen?

Dittmar: Endlich zu Potte kommen

Weitere Unterstützung kommt nun von einer weiteren Abgeordneten: der in der SPD-Fraktion für Apotheken zuständige Berichterstatterin Sabine Dittmar. Sie will sich in den verbleibenden Monaten der laufenden Legislaturperiode vehement für eine Honorarerhöhung einsetzen. „Wir reden schon ziemlich lange darüber, die Vergütungen für Rezepturen und die BtM-Abgabe anzupassen. Wir sollten da jetzt endlich zu Potte kommen und ein besseres Honorar festlegen“, sagte die SPD-Politikerin gegenüber DAZ.online. Dittmar wies darauf hin, dass gerade die Rezepturherstellung sehr aufwendig sei. „Dafür sollte der Apotheker auch adäquat honoriert werden. Es ist mir sehr wichtig, dass sich da bald etwas tut.“ Dittmar kann auch den Grundgedanken ihrer Kollegen verstehen, diese Erhöhung auf der anderen Seite über einen Margendeckel auszugleichen: „Klar müssen wir in diesem Zusammenhang auch darüber reden, ob die steigenden Margeneinnahmen der Apotheker bei den Hochpreisern dem tatsäch­lichen Aufwand gerecht werden.“ Mit Blick auf die begrenzten Ressourcen der Gesetzlichen Krankenversicherung sei dies legitim. Aber sie gibt sich zurückhaltender, der Vorstoß müsse noch genauer diskutiert werden.

Mögliche Wege

Es wird somit immer wahrscheinlicher, dass in dieser Legislaturperiode etwas beim Honorar geschieht. Für die formale Umsetzung kommen zwei Varianten infrage. Der einfachste Weg wäre eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums, das die in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preise und Preisspannen im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und mit Zustimmung des Bundesrates anpassen könnte. Doch dieses sieht sich derzeit nicht veranlasst, hier Hand anzulegen – schließlich hat es kürzlich erst ein Forschungsgutachten vergeben, das eine Änderung der in der Arzneimittelpreisverordnung geregelten Preisspannen überprüfen soll. Dass das Wirtschaftsministerium noch vor der Bundestagswahl von sich aus tätig wird, ist daher auszuschließen. Aber auch der Gesetzgeber könnte die Änderung der Rechtsverordnung veranlassen. So könnten die Parlamentarier in dem nach dem Pharmadialog geplanten Vorhaben, mit dem unter anderem die frühe Nutzenbewertung nachjustiert werden soll, einen entsprechenden Änderungsantrag unterbringen.

Für Dittmar steht jedenfalls fest, dass die Erhöhung der Rezeptur- und BtM-Honorare nicht durch weitere Studien verzögert werden sollte. „Es bringt nichts, das jetzt noch einmal jahrelang zu prüfen, weil wir wissen, dass insbesondere das Honorar für die Rezepturen derzeit viel zu niedrig ist“, bekräftigte die Sozialdemokratin.

GKV-Spitzenverband: Deckelung ist angemessen

Der GKV-Spitzenverband hat es hingegen nicht ganz so eilig. Hier ist man der Auffassung, dass zunächst das Forschungsprojekt des Bundeswirtschaftsministeriums abgewartet werde sollte. Mit diesem sei seitens der Politik auch die Forderung der GKV nach mehr Transparenz in der Apothekenvergütung aufgegriffen worden, erklärte ein Sprecher. Seinen Ergebnissen sollte nicht vorgegriffen werden. Auf Zuspruch trifft beim GKV-Spitzenverband aber die Idee, die Drei-Prozent-Marge zu deckeln. Im Vergleich zur Situation zum Zeitpunkt der Schaffung der aktuellen Vergütungsregelung würden derzeit vermehrt hochpreisige Arzneimittelpackungen vertrieben, gibt man dort zu bedenken. „Dies führt dazu, dass es zu einer faktischen Umkehr der Logik der Vergütung kommt, da der prozentuale Aufschlag den Fixzuschlag bei Weitem übersteigt“, so ein GKV-Sprecher. Es erscheine daher „angemessen“, eine Honorarregelung zu schaffen, die sich an das Vergütungssystem des pharmazeutischen Großhandels anlehne. Zur Erinnerung: Die Großhändler erhalten seit 2012 pro Abgabe 3,15 Prozent vom Packungspreis. Ab 37,80 Euro ist das Honorar allerdings gedeckelt. |

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