DAZ aktuell

AVWL will gegen Kasse klagen

AOK-Vertrag zur Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung sorgt für Ärger

BERLIN (ks) | Der neue Vertrag der AOK Rheinland/Hamburg zur Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung, dem jeder Anbieter zu den Bedingungen der Kasse beitreten kann, sorgt auch bei den Apotheken in Westfalen-Lippe für Ärger. Der dortige Apothekerverband (AVWL) hat jetzt juristische Schritte gegen die Kasse angekündigt.

Seit 1. April hat die AOK Rheinland/Hamburg einen Hilfsmittelliefervertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V zur Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung. Ihm können alle Leistungserbringer, z. B. Apotheken und Sanitätshäuser, beitreten. Der neue Vertrag löst aus Sicht der Kasse die vorher geltenden Regelungen in den Arzneilieferverträgen ab. Der wesentliche Unterschied des neuen Vertrags zu den bisherigen Regelungen ist die Vergütung. Sie soll nun 17 Prozent unter dem Lauer-EK liegen. Die zuvor herangezogenen Bestimmungen in den Arzneilieferverträgen Hamburgs und NRWs erklärte die AOK für ­nichtig – mit der Folge, dass sie sich nicht verpflichtet sah, den Vertrag zu kündigen. Vielmehr sollten die Vertragspartner einer Änderung des Vertrags zustimmen – und die Regelung zu Standard- und Spezialnahrung streichen.

Sozialgerichte eingeschaltet

Der Hamburger Apothekerverein hat hiergegen bereits aufbegehrt – er geht davon aus, dass für Apotheken die Regelung zur Versorgung mit Standard- und Spezialnahrung im Arzneiliefervertrag weiter gilt und hat bereits ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Kasse eingeleitet. Vor dem Sozialgericht dauern solche „Eilverfahren“ allerdings etwas länger, als man es im Zivilrecht gewohnt ist.

„Unhaltbare Rechtsauffassung“

Nun folgt der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL). Hier hatte man zunächst abwarten wollen, wie die Kasse auf Genehmigungsanträge der Apotheken reagiert, die eine Vergütung nach dem Arzneiliefervertrag NRW vorsehen. Mittlerweile gab es die ersten Rückmeldungen von Apotheken: Die Kasse verweigerte die Genehmigung. AVWL-Geschäftsführer und Jurist Dr. Sebastian Schwintek hält die dahinter stehende Rechtsauffassung der AOK Rheinland/Hamburg für „unhaltbar“. Seit vielen Jahren würden die entsprechenden Bestimmungen des Arzneiliefervertrags, der für ganz NRW und alle Primärkassen gilt, problemlos praktiziert. Und gekündigt wurde er seitens der AOK ebenfalls nicht. Schwintek ist überzeugt, dass ein Beitrittsvertrag wie der hier streitige den Arzneiliefervertrag nicht verdrängen könne.

Der Verband will die AOK Rheinland/Hamburg nun mit einer einstweiligen Anordnung des zuständigen Sozialgerichts verpflichten, die entsprechenden Genehmigungsanträge zu bewilligen und zu den aus seiner Sicht noch geltenden Konditionen abzurechnen. Das Verhalten der AOK habe bei Patienten und Angehörigen für erhebliche Irritationen und Verunsicherung gesorgt, beklagt der AVWL. Denn die bekannten Versorgungswege mit Spezialnahrung für Schwerstkranke über die Apotheke seien faktisch abgeschnitten.

Der Apothekerverband hat angekündigt, auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium als zuständige Landesversicherungsaufsicht ein­zuschalten. Schließlich ignoriere die AOK Rheinland/Hamburg nicht zum ersten Mal bestehende Verträge und geltendes Recht, um den Apotheken neue Vertragsbedingungen zu diktieren, so der für Vertragsfragen zuständige stellvertretende AVWL-Vorsitzende Thomas Rochell.

AOK: Keine Versichertenbeschwerden

Die AOK Rheinland/Hamburg ist hingegen überzeugt: „Die reibungslose und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Versicherten ist nach wie vor uneingeschränkt sichergestellt.“ Es bestehe absolute Liefersicherheit bei gleicher Qualität. Lediglich der Lieferant ändere sich für die Versicherten. Jeder Betroffene habe ein persönliches Schreiben erhalten, in dem über den aktuellen Sachverhalt informiert wurde. Über eine kostenfreie Hotline würden überdies Fragen beantwortet und individuell beraten. Zwischenfälle oder Beschwerden seitens der Versicherten habe es bisher nicht gegeben.

Die AOK räumt ein, dass der Vertrag eine niedrigere Vergütung vorsieht. Als gesetzliche Krankenversicherung mit rund 2,9 Millionen Versicherten im Rheinland und in Hamburg sei sie aber zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet. „Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass unsere Versicherten die qualitativ höchste Leistung zum besten Preis erhalten. Genau dieses Prinzip greift auch in diesem Fall: gleiche Leistung, zum besten Preis“, heißt es in einem Statement der ­Kasse. Und weiter: „Natürlich können wir verstehen, dass auf der anderen Seite jemand, der bisher einen hohen Preis erzielen konnte, nun enttäuscht ist, weil er möglicherweise durch einen anderen unterboten wurde“. Doch es gehe schließlich um Ver­sichertengelder.

Schließlich verweist die Kasse darauf, dass der Apothekerverband Nordrhein dem neuen Vertrag beigetreten sei und die neuen Konditionen in der Lauertaxe hinterlegt habe. Auch in Hamburg seien schon mehrere Apotheken dem neuen Vertrag bei­getreten. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.