Recht

Aktuelle Urteile: Kündigung im Kleinbetrieb; Krankheitskosten

Kündigung: In einem Kleinbetrieb darf „immer“ entlassen werden

(bü) | Behauptet ein Mann, ihm sei vom Arbeitgeber gekündigt worden, nur weil er seine Rechte wahrnehmen wollte, so muss er das „in vollem Umfang“ beweisen können. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Der ehemalige Mitarbeiter war in einem sogenannten Kleinbetrieb (= weniger als 10 Mitarbeiter) beschäftigt und erhielt die Kündigung. Wie er meinte, nur deswegen, weil er in einem mit dem Chef geführten Gespräch auf die Bezahlung seiner zahlreichen Überstunden gepocht und die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit gefordert habe. Das konnte der Mann allerdings nicht beweisen. Das sogenannte Maßregelungsverbot laut Bürgerlichem Gesetzbuch sei aber nur dann verletzt, wenn „zwischen der Benach­teiligung und der Rechteausübung ein unmittelbarer Zusammenhang“ bestehe. Das hieße, dass die Forderung des Mannes auf Bezahlung der Überstunden tatsächlich der Grund für die Kündigung durch seinen Arbeitgeber gewesen sei. Diesen unmittel­baren Zusammenhang hätte er beweisen müssen – ein bloßer Anschein reiche nicht aus.

(LAG Rheinland-Pfalz, 4 Sa 577/14)


Für Krankheitskosten darf eine „zumutbare Belastung“ vorgesehen sein

(bü) | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass es nicht gegen die Verfassung verstößt, wenn Steuerzahler die von ihnen aufgewandten Krankheitskosten nicht in voller Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen, sondern dass vorher eine „zumutbare Belastung“ abgezogen werden darf, die sich nach der Höhe des Einkommens und dem Familienstand richtet. Es handelte sich dabei insbesondere um Aufwendungen für Zahnreinigung, Laboratoriumsmedizin, Zweibettzimmerzuschläge sowie für Arztbesuche und Zuzahlungen für Medikamente („Rezeptgebühren“). Der BFH: Dem Gesetzgeber sei es grundsätzlich erlaubt, Versicherte zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins in Form von Zuzahlungen zu beteiligen, soweit dies dem Einzelnen finanziell zugemutet werden könne.

(BFH, VI R 32/13)

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.