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Gesundheitspolitik
Hochpreiser: Wer soll das bezahlen ...?
Gerüchte um Kappung des 3%igen Aufschlags / Tipps für den Umgang mit Hochpreisern
„Eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ist derzeit nicht geplant“ – so die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf die Anfrage der AZ, was denn von den Gerüchten über eine Deckelung des 3%igen Apothekenzuschlags zu halten sei. Doch wie lange ist „derzeit“? Reicht dies tatsächlich bis 2017, wenn das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur AMPreisV fertiggestellt sein soll? Oder wird die Politik schon früher dem Druck der gesetzlichen Krankenkassen nachgeben und bei den Hochpreisern auf die Bremse treten – hauptsächlich bei der Industrie, aber möglicherweise auch bei den öffentlichen Apotheken?
Denn etwas Bewegung scheint es bei der Honorarfrage zu geben. Michael Hennrich, für die CDU im Bundestag und Mitglied des Gesundheitsausschusses, kündigte an, dass im zweiten Quartal 2016 ein umfassendes Gesamtpaket bei den Arzneimitteln geschnürt werden solle. Darin sollen sich auch die Hochpreiser sowie Änderungen bei BtM und Rezepturen finden. Grundsätzlich gelte aber: „Keine weitere Belastung der Apotheker.“ Die Hochpreiser seien auch nicht ein Problem der Apotheker, da der Anteil der Apotheken am kleinsten sei, das Kernproblem sei die Industrie mit ihren Preisen. Hennrich weist jedoch darauf hin, dass die Apotheken unterschiedlich von den Hochpreisen profitierten, die „kleine Landapotheke eher nicht“. Generell dürfe, so Hennrich weiter, nicht der Eindruck entstehen, dass in der ersten Hälfte der Legislaturperiode „auf großem Fuß“ gelebt wurde, z. B. in Sachen Krankenhausreform, und dann Einsparungen auf Kosten der Apotheker und der Industrie erzielt werden sollten.
Von dem von Hennrich genannten „Paket“ will man bei der ABDA nichts wissen. Gegenüber der AZ äußerte Pressesprecher Reiner Kern: „Der Gesetzgeber hat angekündigt, die apothekerliche Vergütung für Fertigarzneimittel systematisch im Zusammenhang mit dem mittlerweile ausgeschriebenen Gutachten diskutieren zu wollen, dessen Ergebnisse 2017 erwartet werden. Wir haben keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Politik von dieser Planung abweichen will.“
Also viel Lärm um nichts? Mag sein. Aber es könnte ja auch das Sprichwort „Wo Rauch ist, ist auch Feuer“ zutreffen. Für die Apotheker ist es allemal besser, erst einmal zu schauen, ob es ein Feuer gibt und es gegebenenfalls zu löschen, als am Ende Feuer unter dem Apothekendach zu haben. |
Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Abwarten statt Abkassieren"
2 Kommentare
Mehrwertsteuer
von Frank Zacharias am 08.02.2016 um 20:39 Uhr
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Hochpreiser
von Wolfgang Zormaier am 08.02.2016 um 10:23 Uhr
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