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- AZ 46/2016
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Gesundheitspolitik
AOK überweist 7 Mio. Euro
Gerichtsverfahren wegen „Upcoding“ eingestellt
Das Bundesversicherungsamt (BVA) habe für das Jahr 2011 von der AOK aus den erfolgten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Betrag von 7 Mio. Euro zurückgefordert, schreibt das Landessozialgericht in seiner Pressemeldung. Diese Forderung stütze sich darauf, dass „die AOK im Zusammenwirken mit den beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigungen und ausdrücklicher Billigung durch die Aufsichtsbehörde auf die Vertragsärzte in Nordrhein und Hamburg hingewirkt hat, die Diagnosen bei der Behandlung von AOK-Versicherten nachträglich derart zu ergänzen, dass die Versicherten kränker werden“. Dadurch habe die AOK erhöhte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten.
Eigentlich sollte darüber am 10. November verhandelt werden, der Termin wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Die AOK Rheinland/Hamburg habe, so das Gericht, die Klage mit dem Hinweis auf eine außergerichtliche Einigung zurückgenommen. Nun bezahlt die AOK Rheinland/Hamburg nicht nur 5,6 Mio. Euro zurück, die sie zu viel vom Gesundheitsfonds erhalten hat. Wie das Bundesversicherungsamt gegenüber der AZ bestätigte, überweist sie auch einen Strafzuschlag von 1,4 Mio. Euro.
Vor demselben Hintergrund hat das BVA gegen elf weitere Kassen ermittelt und entsprechende Korrekturbeträge erhoben. |
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