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Gesundheitspolitik
TK will Apotheker entlasten
Weniger Bürokratie bei Lieferenpässen – TK lädt DAV zu Gesprächen ein
Ist ein Rabatt-Arzneimittel nicht lieferbar, ist auf dem Rezept das entsprechende Sonderkennzeichen für Nichtverfügbarkeit zu vermerken – dann kann der Apotheker grundsätzlich auf ein Nicht-Rabatt-Präparat ausweichen. Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung sieht allerdings auch vor, dass er nachzuweisen hat, dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte. Einige Kassen wollen diesen Nachweis vom Hersteller, alternativ vom Großhändler – dann allerdings gleich doppelt. Einige Hersteller tun sich aber schwer mit solchen Erklärungen. Ohne Nachweis droht der Apotheke dann die Retaxation.
TK mit weniger Engpässen als andere Kassen
Nun hat sich die Techniker Krankenkasse (TK) zu Wort gemeldet. „Wir sehen, dass Lieferunfähigkeiten im Markt nur eine sehr geringe Rolle spielen. Nur 3,8 Prozent aller Packungen bei der TK müssen aus diesen Gründen ausgetauscht werden“, sagt Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel bei der TK. GKV-weit seien es 4,5 Prozent. Grund für die gute Situation bei der TK sei ein gutes Liefercontrolling. Zudem setzt die TK mehrheitlich auf Verträge im Mehrpartnermodell.
Dennoch: Es gibt die Engpässe, mögen die Quoten auch gering erscheinen. Aktuell, so berichtete Steimle bei einer Diskussionsrunde zu Lieferengpässen auf der Expopharm in München, seien mehr als 140 PZN nicht lieferbar. Und der TK-Apotheker kann verstehen, dass es für seine Kollegen in der Offizin mühsam ist, Nichtlieferbarkeits-Belege zu sammeln.
3,2 Millionen Belege könnten gespart werden
Daher will die TK ihnen ein Angebot machen: „Es ist ein Leichtes, diese Informationen gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband zur Verfügung zu stellen“, erklärte Steimle. Einige Hersteller, etwa 1 A oder Hexal, meldeten Lieferunfähigkeiten sehr schnell der Kasse – diese Info würde die TK gerne mit den Apotheken teilen. Er lade den DAV daher zu Gesprächen ein, wie die Meldungen der Hersteller schnell in die Apotheken-Software eingespielt werden können. Die Apotheken müssten dann für diese Präparate keine Nachweise über die Lieferunfähigkeit mehr erbringen – und wären dennoch vor einer Retaxierung sicher. „3,2 Millionen Lieferunfähigkeits-Meldungen könnten so eingespart werden“, so Steimle.
Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker, der ebenfalls an der Diskussionsrunde teilnahm, erklärte, er nehme das Gesprächsangebot gerne an. Er betonte, dass die Apotheker zu den Rabattverträgen stünden, die Mehrarbeit gerade im Fall von Engpässen jedoch enorm sei. Dies sei Zeit, die Apotheker auf andere Weise besser nutzen könnten. |
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