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Gesundheitspolitik
Fünf Jahre Haft für Abrechnungsbetrug
Apotheker und Arzt für überhöhte Kontrastmittel-Abrechnungen verurteilt
Der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen insolventen Radiologie-Gesellschaft Hanserad wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, ein ebenfalls angeklagter Apotheker erhielt fünf Jahre. Die Strafkammer blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sieben und acht Jahre Gefängnis gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Anwalt des Apothekers kündigte nun Revision an.
Nach Überzeugung des Gerichts machten sich die beiden Männer des gewerbsmäßigen Betrugs in 26 Fällen strafbar. Zudem hätten sie in weiteren zehn Fällen Beihilfe geleistet. Den zulasten der Krankenkassen entstandenen Schaden berechnete das Gericht letztlich auf acht Millionen Euro. Als die Betrugsmasche aufgeflogen war, hatten Ermittler Röntgenkontrastmittel im Wert von 16 Millionen Euro im Lager gefunden.
Die Hanserad soll 2011 und 2012 bei dem Arzneimittelgroßhandel des verurteilten Apothekers Röntgenkontrastmittel in großen, medizinisch nicht erforderlichen Mengen gekauft haben. Der Apotheker rechnete diese jedoch in Einzeldosen als Sprechstundenbedarf mit der Krankenkasse ab – unter Vorlage der Verordnungen und seiner Rechnungen. Damit erklärte er konkludent, dass diese Abrechnung den sozialrechtlichen Vorgaben entspricht. Tatsächlich lagen die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die Erstattung aber nicht vor. Denn: Die Hanserad war zu 95 Prozent an den Gewinnen aus dem Mengenrabatt des Apothekers beteiligt.
Der ebenfalls angeklagte ehemalige Inhaber von Hanserad hat sich vor dem Verfahren ins Ausland abgesetzt, es heißt, in die Vereinigten Arabischen Emirate. Er wird mit internationalem Haftbefehl gesucht, bisher allerdings vergeblich. |
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