Wirtschaft

AOK Hamburg lenkt ein

Erfolg für Apotheker im Streit um Sondennahrung

HAMBURG/SÜSEL (tmb) | Der Rechtsstreit um die Lieferung von Spezial- und Sondennahrung durch Hamburger Apotheken ist beigelegt. Entgegen der ursprünglichen Auffassung der AOK Rheinland/Hamburg sind die Apotheken weiterhin lieferberechtigt.

Ende März hatte die AOK Rheinland/Hamburg dem Hamburger Apothekerverein (HAV) per Fax mitgeteilt, dass die Mitgliedsapotheken des Verbands ab 1. April 2016 keine Spezial- und Sondennahrung mehr zulasten der AOK abgeben dürften. Die Kasse habe einen neuen Vertrag mit anderen Leistungserbringern abgeschlossen, der Vertrag mit den Apotheken sei nichtig. Der HAV sah das anders und klagte vor dem Sozialgericht.

Bereits in der ersten Anhörung in der letzten Woche habe sich gezeigt, dass der Richter der Argumentation der AOK nicht folgen wollte, so der HAV-Vorsitzende Jörn Graue. Da die AOK den Vertrag ohnehin mit einer dreimonatigen Frist kündigen könne, habe der HAV „im Interesse einer schnellen Wiederherstellung der Versorgungssicherheit der AOK einen Vergleich angeboten“. Mit der Zustimmung der AOK zu diesem Vorschlag sei der Rechtsstreit nun gütlich beigelegt, so Graue.

Der Vergleich sieht vor, dass die Apotheken bis zum 30. September zu den früheren Konditionen liefern können und der Vertrag zu diesem Termin gekündigt wird. Ab 1. Oktober werde der Vertrag mit neuen Konditionen weitergeführt. Bei der ersten Versorgung mit Spezial- und Sondennahrung könnten die Apotheken einen Aufschlag von 5 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis taxieren, womit die Beratungsleistung anerkannt werden solle. Für die Folgeversorgung werde dann derselbe Preis wie bei anderen Leistungserbringern bezahlt: Apothekeneinkaufspreis minus 17 Prozent. |

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