Gesundheitspolitik

113 Millionen Euro für den Notdienst

Nacht- und Notdienstfonds stellt Geschäftsbericht für 2015 vor – Pauschale steigt leicht

BERLIN (wes) | Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV (NNF) hat 2015 insgesamt 113,14 Millionen Euro an Apotheken ausgezahlt – versprochen hatte die Politik jährlich 120 Millionen Euro. Dennoch ist Geschäfts­führer Rainer Gurski zufrieden. 2015 „war ein gutes Jahr für den NNF“, kommentierte er den am 2. Juni veröffentlichten Geschäftsbericht des NNF.

Die Unternehmensprozesse und die Zusammenarbeit zwischen Apotheken, Rechenzentren und Landesapothekerkammern hätten sich weiter stabilisiert, erklärt Gurski. Der NNF liefere ab, „was wir Ihnen versprochen haben“.

Leider nicht so zuverlässig liefert die Politik. Und so lag die ausgezahlte Gesamtsumme auch im zweiten vollständigen Jahr des Bestehens des Fonds unter den ursprünglich zugesagten 120 Millionen Euro. Eingenommen hat der NNF 2015 insgesamt 114,78 Millionen Euro, nach Abzug aller Ausgaben wurden 113,14 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet. Damit lag die Summe leicht über den 112,13 Millionen Euro des Jahres 2014.

Diese Steigerung kam zum einen durch eine leicht gestiegene Packungszahl (+ 0,9 Prozent auf 717 Millionen Packungen) und zum anderen durch die gleichzeitig leicht zurückgegangene Zahl an Notdiensten zustande. 2015 haben die deutschen Apotheken insgesamt 417.011 „volle“ Nacht- und Notdienste geleistet (für die in manchen Bezirken üblichen „Spätdienste“ oder stundenweise Öffnungen an Wochenenden wird keine Pauschale ausgezahlt). Das sind 1,1 Prozent weniger als 2014. Im Schnitt waren 2015 also jeden Tag und jede Nacht über 1140 Apotheken dienstbereit.

Durchschnittlich 271,36 Euro pro Notdienst

Wegen der von Quartal zu Quartal unterschiedlichen Zahl an geleisteten Notdiensten und an abgegebenen Packungen, für die die 16 Cent Notdienstabgabe abgeführt werden, schwankt die Höhe der ausgezahlten Pauschale pro Notdienst. Im ersten Quartal 2015 betrug sie 279,15 Euro, im zweiten 266,12 Euro, im dritten 261,97 Euro und im letzten Quartal 278,19. Insgesamt ergibt sich so eine durchschnittliche Unterstützung pro abgeleistetem Nacht- und Notdienst von 271,36 Euro. Damit stieg diese Durchschnittspauschale im Vergleich zu 2014 um 2 Prozent (VJ: 265,94 Euro).

Weniger Widersprüche

Insgesamt hat der NNF im vergangenen Jahr 162.767 Regelbescheide verschickt. Dabei vermerkt der Geschäftsbericht positiv, „dass aufgrund der deutlichen Verbesserung der Datenqualität der Packungsmeldungen und der sich zwischenzeitlich eingespielten Meldedisziplin der Beteiligten die Widerspruchsquote 2015 auf unter 0,01 Prozent gesunken ist“.

Der NNF wurde zum 1. August 2013 eingeführt. Mit ihm soll der Notdienst der Apotheken finanziell unterstützt und damit sichergestellt werden. Der Fonds ist beim DAV angesiedelt, untersteht aber der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.