Gesundheitspolitik

Erneut fehlt Melphalan

Engpass bei Krebsmittel nur eins von vielen Beispielen

BERLIN (cm) | Nach Liefereinschränkungen in den vergangenen Jahren kommt es seit Mitte April wieder zu Lieferengpässen bei dem zytotoxischen Arzneimittel Melphalan. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) fordert nun erneut gesetzliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung.

Der unter dem Handelsnamen Alkeran bekannte Wirkstoff zählt zur Standardtherapie bei Patienten mit Multiplem Myelom und wird zur Vorbereitung von Stammzelltransplantationen eingesetzt, wo es signifikant die Überlebenszeit erhöht. Die ohnehin bereits lebensbedrohliche Situation der Patienten wird offensichtlich durch Versorgungseinschränkungen un­nötig verschärft.

Prof. Stefan Krause, Onkologe am Universitätsklinikum Erlangen, bewertete den aktuellen Versorgungsengpass von Alkeran gegenüber report München: „Wenn es sich länger zieht oder die Versorgung abbricht, wird sich die Überlebenschance der Patienten verschlechtern.“

Akuten und generellen Handlungsbedarf seitens der Behörden sieht auch der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO, Prof. Carsten Bokemeyer. Er bewertet den Lieferengpass von Melphalan lediglich als negatives Paradebeispiel für ein grundsätzliches Problem. So seien Arzneimittel, die nicht mehr dem Patentschutz unterliegen, besonders anfällig für Versorgungsprobleme, da sie häufig nur noch in wenigen Herstellerbetrieben produziert werden.

Im konkreten Fall von Melphalan gibt es weltweit nur noch eine Produktionsstätte in Italien. Laut report München ruht dort seit mehreren Wochen die Produktion. Das ursächliche Problem werde derzeit noch untersucht. Aspen, der Vertreiber von Alkeran in Deutschland, empfiehlt behandelnden Ärzten, Behandlungen mit Melpahalan zeitlich zu verschieben. Eine Kontingentierung der knappen zytotoxischen Ressource wurde beschlossen, um einer Überbevorratung einzelner Apotheken einen Riegel vorzuschieben.

Bereits im Dezember 2015 hatte die DGHO in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium gesetzliche Maßnahmen ge­fordert, die Versorgungsengpässen entgegenwirken. So sollte die bislang freiwillige Meldung an das BfArM über Lieferengpässe gesetzlich verpflichtend werden. Zudem forderte die DGHO die zeitweise Verkehrserlaubnis auch nicht zugelassener Arzneimittel während der Dauer der Versorgungslücke. Geschehen ist bekanntlich nichts. |

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