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Gesundheitspolitik
BMG verteidigt Zyto-Ausschreibungen
Die Linksfraktion im Bundestag hatte sich über eine schriftliche Frage bei der Bundesregierung erkundigt, welche Erkenntnisse dieser zur Zahl der Zytostatika-versorgenden Apotheken vorliegen. Außerdem wollte die Oppositionsfraktion wissen, was das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von den Sorgen der Apotheker rund um die neue Ausschreibungsrunde der AOKen halte.
Zum Hintergrund: Das Bundessozialgericht hatte im November 2015 entschieden, dass Exklusivverträge zur Zyto-Versorgung Nicht-Vertragsapotheken von der Versorgung ausschließen. Beliefern sie dennoch AOK-Versicherte mit den fraglichen Zubereitungen, sei es zulässig, wenn die Kassen hierfür nicht zahlten. Ein Urteil, das zum Proteststurm unter den Apothekern führte. Derzeit liegt der Fall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ob sie Erfolg haben wird, muss sich noch zeigen. Derweil hat jedoch der AOK-Bundesverband Mitte März eine neue, große Ausschreibungsrunde bekannt gegeben – neben Hessen und Berlin soll es ab Juli auch in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Rheinland Zyto-Exklusivverträge geben.
DAV und DKG für Verbot
Auch beim DAV-Wirtschaftsforum letzte Woche in Berlin waren die Zyto-Ausschreibungen Thema. DAV-Chef Fritz Becker betonte dort, dass sich Zytostatika für Ausschreibungen einfach nicht eigneten. Er forderte, Rabattverträge bei Zytostatika zu verbieten. Dem pflichtete auch der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Georg Baum bei. Er bemängelte, dass die Ausschreibungen eine „oligopolistische Industrie-Versorgung“ geschaffen hätten.
Doch das BMG sieht dies wohl anders. In seiner Antwort an die Linksfraktion erklärt Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz: Gründe für eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung krebskranker Patienten durch Zytostatika-Ausschreibungen sehe die Bundesregierung „derzeit nicht“. Denn unabhängig davon, welche Apotheke die anwendungsfertige Zytostatikazubereitung herstelle, gebe sie diese in Absprache zeitnah nach Zubereitung an den anwendenden Arzt ab.
Hinsichtlich der angefragten Zahl der Zyto-Apotheken hatte das BMG bei der ABDA nachgehakt. Die teilte dem BMG mit, „keine systematisch erhobenen Daten“ über Zyto-Apotheken zu haben. Allerdings gehe man davon aus, dass die Anzahl solcher Betriebe sich in den vergangenen fünf Jahren von 400 auf schätzungsweise 300 verringert habe. Laut Ministerium kam die ABDA zu folgendem Schluss: „Nach Erkenntnissen der ABDA ist die flächendeckende Versorgung dadurch nicht gefährdet.“
Linke: falscher Weg
Kathrin Vogler von der Linken zieht aus der Antwort ein ernüchterndes Fazit. „Es zeigt sich immer wieder: Preiswettbewerb mittels Ausschreibungen und Selektivverträgen verschlechtern die Versorgung und dünnen die Anbieterlandschaft aus.“ Sie bleibt dabei: Ausschreibungen und Selektivverträge der Kassen, bei denen es ausschließlich um den niedrigsten Preis geht, sind der falsche Weg. Denn Qualität und flächendeckende Versorgung können dabei auf der Strecke bleiben. |
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