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Gesundheitspolitik
Vorerst noch keine Klinikrezepte
Die Regelungen zum Entlassmanagement gemäß GKV-Versorgungsgesetz sind bereits am 16. März in Kraft getreten, auf entsprechende Klinikrezepte werden die Apotheker aber noch etwas warten müssen. Der Grund: Der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft verhandeln derzeit noch über den Rahmenvertrag – ohne Beteiligung der Apotheker.
Doch wann ist tatsächlich mit den ersten Entlassrezepten zu rechnen? Denn dann muss genau hingeschaut werden, ob diese Rezepte auch den Anforderungen entsprechen: Sie dürfen nur innerhalb von drei Werktagen beliefert werden, es dürfen nur Packungen mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnet sein und, falls es eine solche nicht gibt, darf die verordnete Packungsgröße die Größe einer Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß Packungsgrößenverordnung nicht überschreiten. Außerdem benötigen Entlassrezepte bei Änderungen und Ergänzungen eine erneute Arzt-Unterschrift mit Datumsangabe.
Konkrete Aussagen darüber, wie der Stand der Verhandlungen ist, wann diese voraussichtlich abgeschlossen sind und wann wohl die ersten Entlassrezepte ausgestellt werden, wollten weder die ABDA noch die Deutsche Krankenhausgesellschaft oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung machen.
Apotheker dürfen nur eine Stellungnahme abgeben
Am umfassendsten war die Äußerung des GKV-Spitzenverbands, dass Mitte März „erneute Verhandlungen zum Rahmenvertrag zwischen GKV-SV, KBV und DKG geführt“ wurden. Diese „waren erfolgreich und wir bewegen uns in vielen Punkten in eine richtige Richtung“. Die nächste Verhandlungsrunde wird laut GKV-Spitzenverband im April stattfinden.
Und irgendwann kommen dann auch die Apotheker ins Spiel. Vor Abschluss des Rahmenvertrags soll der Deutsche Apothekerverband immerhin die Möglichkeit bekommen, eine Stellungnahme dazu abzugeben ... |
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