Gesundheitspolitik

Entlassmanagement in Kraft getreten

TRAUNSTEIN (cha) | Am 16. März sind die Regelungen zum Entlassmanagement in Kraft getreten, nun ist vermehrt mit Klinikrezepten in den Apotheken zu rechnen.

Um Engpässe in der medikamentösen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt zu ver­meiden, hat das GKV-Versorgungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements ambulante Leistungen verordnen können. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind diese Regelungen nun in Kraft getreten. Entsprechend gekennzeichnete Rezepte dürfen nur innerhalb von drei Werktagen beliefert werden, zudem dürfen nur Packungen mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnet werden. Änderungen und Ergänzungen benötigen eine erneute Arzt-Unterschrift mit Datumsangabe. |

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