Pharmazeutisches Recht

Homöopathisches Arzneibuch

Bundesrepublik Deutschland

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 22. Januar 2015 (aus BAnz AT 10.02.2015, B5)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöo­pathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Entwürfe zu Monografien erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).

Revidierte Monografien:

  • Apisinum
  • Crataegus, ethanol. Digestio
  • Crotalus horridus
  • Ergänzende Regeln zur Allg. Monografie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ für Fragaria vesca nach V. 21
  • Formica rufa
  • Naja naja
  • Taraxacum officinale Rh
  • Thryallis glauca

Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 10. April 2015 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

Bonn, den 22. Januar 2015

65.1.02 – 3660 – 13611/15

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Prof. Dr. Karl Broich

*Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen „Amtlichen Teil“ (BAnz AT 10.02.2015, B5)

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