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Pharmazeutisches Recht
Homöopathisches Arzneibuch
Bundesrepublik Deutschland
Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)
Vom 22. Januar 2015 (aus BAnz AT 10.02.2015, B5)
Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM – Internetseite) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.
Der Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission hat mehrere Entwürfe zu Monografien erstellt. Die Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage*).
Revidierte Monografien:
- Apisinum
- Crataegus, ethanol. Digestio
- Crotalus horridus
- Ergänzende Regeln zur Allg. Monografie „Urtinkturen für homöopathische Zubereitungen“ für Fragaria vesca nach V. 21
- Formica rufa
- Naja naja
- Taraxacum officinale Rh
- Thryallis glauca
Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monografien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 10. April 2015 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.
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