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- DAZ 33/2015
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Adexa-Info
Stunde um Stunde
Keine Abschaffung gesetzlicher Regelungen zur Arbeitszeit
Klare Grenzen: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“, heißt es im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). An dieser Regelung zum Schutz von Angestellten würde die deutsche Wirtschaft allzu gerne rütteln.
„Starre Arbeitszeitregelungen mindern die Flexibilität“
Das geht aus einem Positionspapier der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hervor: „Um mehr Spielräume zu schaffen und betriebliche Notwendigkeiten abzubilden, sollte das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden.“ Sind derartige Änderungen wirklich notwendig? „Flexible Arbeitszeiten gewinnen, angesichts von Digitalisierung und der Notwendigkeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, immer mehr an Bedeutung“, so Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). „Unsere starren Arbeitszeitregelungen mindern allerdings diese Flexibilität. Daher wäre es wichtig, die gesetzlichen Regelungen an die aktuelle Entwicklung anzupassen.“
Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes
Adexas Erste Vorsitzende Barbara Neusetzer teilt diese Einschätzung nicht: „Mit dem Jahresarbeitszeitkonto existiert schon lange eine rechtssichere, faire Lösung für Arbeitgeber und Angestellte.“ Beide Seiten regeln Rahmenbedingungen wie den Variationsbereich der wöchentlichen Arbeitszeit, Ankündigungsfristen und Ausgleichszeiträume beziehungsweise die Abgeltung von Arbeitszeitguthaben. „Andererseits gibt es körperliche Belastungsgrenzen, und die liegen definitiv bei acht Stunden am Tag“, so Neusetzer weiter. Eine Flexibilisierung dürfe nicht nur Arbeitgeberinteressen dienen, sondern müsse die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. „Davon ist in der Diskussion momentan nichts zu hören.“
Diskussion mit Kolleginnen und Kollegen
Jetzt hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Wort gemeldet. Entgegen anders lautenden Medienberichten will sie gesetzliche Bestimmungen nicht aufweichen – zumindest nicht sofort. Vielmehr hat Nahles einen Dialog gestartet. Auf Twitter (Hashtag #arbeitenviernull) oder Facebook (www.facebook.com/BMAS.Bund) können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zu „Arbeiten 4.0“ kommunizieren. Die zentralen Fragen: Wie sieht die Zukunft unserer Arbeit aus? Welche Rahmenbedingungen wollen wir gestalten? Und welche Erwartungen haben wir an die Arbeit der Zukunft? Die Ergebnisse sollen in einem Weißbuch Berücksichtigung finden. „Beteiligen Sie sich deshalb jetzt am Diskussionsprozess“, rät Neusetzer allen Apothekenangestellten. |
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