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Wartezimmer-TV: BGH weist Klage ab
Der Bundesgerichtshof (BGH)hat die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Anbieter von „Wartezimmer-TV“ abgewiesen (Urteil vom 12. März 2015, Az. I ZR 84/14). Bei dem infrage stehenden Programm wird neben sonstigen Beiträgen auch Werbung von Vertragspartnern des Anbieters – einem privaten Unternehmen – wiedergegeben. So können auch Apotheken bei dem Unternehmen einen Sendeplatz bei einem bestimmten Arzt buchen. Während die Vorinstanzen das Geschäftsmodell für wettbewerbswidrig hielten, weil es sowohl gegen das Bevorzugungsverbot des § 11 Abs. 1 Apothekengesetz als auch die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen verstoße, sieht der BGH das beklagte Unternehmen offenbar gar nicht erst als Adressaten der apotheken- oder arztrechtlichen Normen. Daher könne es auch nicht haftbar gemacht werden. Die Urteilsgründe liegen allerdings noch nicht vor.
TK informiert über neue Rabattverträge
Am 1. April treten die neuen Generika-Rabattverträge der Techniker Krankenkasse (TK) für 105 Wirkstoff(-kombinationen) in Kraft. Im ersten Monat – also bis zum 30. April – ist eine Friedenspflicht vorgesehen: Berücksichtigt eine Apotheke in dieser Zeit die neuen Rabattverträge noch nicht, droht keine Retaxation. Um Apotheken bei der Umsetzung der Verträge zu unterstützen, versendet die Kasse jetzt ein „Infopaket“ an die Apotheken: Es enthält unter anderem einen sechsseitigen Newsletter, ein Poster mit der Übersicht der 100 wichtigsten Wirkstoffe unter TK-Rabattvertrag sowie ein Poster zur vereinfachten Abgabe von Hilfsmitteln.
WHO: Immer mehr Demenzkranke
Weltweit wächst mit der Lebenserwartung der Menschen auch die Zahl der Demenzkranken. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) steigt sie um rund 28 Millionen innerhalb der nächsten 15 Jahre. Während derzeit rund 47,5 Millionen Menschen unter einer Form von bislang nicht heilbarem Gedächtnisverlust leiden, werden es laut WHO im Jahr 2030 bereits 75,6 Millionen sein. Bis 2050 werde sich die Zahl der Demenzkranken auf 135,5 Millionen verdreifachen. Anlässlich der ersten globalen WHO-Ministerkonferenz zu Demenz in dieser Woche betonte die WHO, dass für die Betroffenen mehr Hilfe nötig ist. Dazu gehörten mehr Bemühungen um Früherkennung und zur gezielten Behandlung physischer Leiden, die mit Demenz einhergehen.
Generikaquote auf Höchststand
Der Anteil der Generika an der Versorgung der Patienten in Deutschland hat 2014 einen neuen Höchststand erreicht. Nach einem Anteil von 75 Prozent im Jahr 2013 stieg dieser nach einer aktuellen Analyse des Berliner IGES-Instituts in 2014 um einen weiteren Prozentpunkt. Von den 42,1 Milliarden Tagestherapiedosen, die 2014 verordnet wurden, sind 76 Prozent Generika gewesen. Der Branchenverband Pro Generika verweist darauf, dass sich die Menge nicht in den Umsatzzahlen widerspiegelt: Die effektiven Ausgaben der GKV für Generika hätten deutlich weniger als 10 Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben zu Werkspreisen betragen. Dabei seien die Ausgaben der GKV für die Großhandels- und Apothekenvergütung sowie Mehrwertsteuer in Höhe von 13 Mrd. Euro nicht berücksichtigt.
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