Arzneimittel und Therapie

Notfallverhütung nicht bei jeder „Panne“

Beratung zur „Pille danach“ auf der Interpharm

Das Timing hätte nicht besser sein können: In Berlin gab vormittags der Bundesrat für den OTC-Switch der „Pille danach“ endgültig grünes Licht. In Hamburg auf der Interpharm erläuterte nachmittags Dr. Christian Ude, Darmstadt, die wichtigsten pharmakologischen und praxisrelevanten Aspekte zur rezeptfreien Abgabe von Notfallkontrazeptiva in der Apotheke. Dabei stellte er Beratungs-Eckpunkte, die einer Abgabe von Ulipristalacetat oder Levonorgestrel vorausgehen sollten, besonders heraus.
Foto: DAZ/Hartlmaier

Dr. Christian Ude auf der Interpharm kurz nach dem der Bundestag grünes Licht für den OTC-Switch gegeben hatte.

Eine Eizelle ist nur 24 Stunden nach Ovulation befruchtungsfähig. Da Spermien mindestens fünf Tage überleben können, reicht das fertile Fenster im Zyklus von fünf Tage vor bis einen Tag nach der Ovulation. Angesichts der intra- und interindividuellen Zyklus­unterschiede warnte Ude davor, allein auf rechnerischer Basis die Abgabe eines Notfallkontrazeptivums zu umgehen. Andererseits erfordere nicht jede „Pillenpanne“ automatisch eine Notfallverhütung, so z. B. die Nichteinnahme eines Kombipräparates am selben Tag. Wurde dagegen die Einnahme einer reinen Gestagen-Pille ohne Ovulationshemmung vergessen, ist die Indikation zur Notfallverhütung gegeben.

Die Ovulation verschieben

In Kürze werden hierzulande der selektive Progesteron-Rezeptor-Modulator Ulipristalacetat (ellaOne®) und das synthetische Gestagen Levonorgestrel (PiDaNa® und Generika) rezeptfrei für die Notfallverhütung zur Verfügung stehen. Beide Wirkstoffe hemmen über negative Rückkopplung im Hormon­regelkreis den LH-Peak, wodurch die Ovulation verzögert und so aus dem fertilen Fenster hinausgeschoben wird. Einflüsse auf die Nidation spielen dabei nach Udes Ansicht keine Rolle. Wichtig in der Beratung sei die klare Aussage, dass „es sich in beiden Fällen nicht um eine Abtreibungspille handelt!“ Eine bestehende Schwangerschaft wird durch beide Präparate also nicht gefährdet.

So wird die ellaone® für die Selbstmedikation aussehen.

Wichtige Abgabehinweise

Laut aktueller Datenlage scheint Ulipristalacetat die bessere Wirksamkeit aufzuweisen. Es wirkt im Gegensatz zu Levonorgestrel auch dann noch, wenn der LH-Spiegel bereits angestiegen ist. Daraus ergibt sich ein größeres Wirkfenster von 120 Stunden. Levonorgestrel muss dagegen innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. In beiden Fällen gilt: je früher, desto besser. Und: Im weiteren Zyklus sind – auch bei regulär fortgeführter hormonaler Kontrazeption – zusätzliche Barrieremethoden zwingend notwendig!

Das länger bekannte Levonorgestrel hat für Stillende Vorteile: Schon acht Stunden später kann weitergestillt werden, während nach Ulipristalacetat eine einwöchige Stillpause einzuhalten ist.

Die Nebenwirkungen beider Wirkstoffe sind nach Udes Ansicht qualitativ und quantitativ vergleichbar. Da Erbrechen häufig vorkommt, was innerhalb von drei Stunden nach Einnahme eine weitere Notfallpille erfordert, kann die Zusatzempfehlung eines Antiemetikums sinnvoll sein. Keinesfalls dürfen Levonorgestrel und Ulipristalacetat kombiniert werden. Dies könne aufgrund der potenziellen Interaktion am Rezeptor sogar kontraproduktiv sein, so Ude. Übergewicht sei gemäß aktueller Datenlage und mangels Alternativen in der Apotheke kein Ausschlusskriterium für die Abgabe.

Strukturiert beraten

Die Abgabe eines Notfallkontrazeptivums an einen Boten ist möglich, „sofern dieser alle wichtigen Informationen als Voraussetzung für die Abgabe liefern kann“, betonte Ude. Stets sollten der Notfallcharakter der Situation herausgestellt und Vorratskäufe verhindert werden. Auch die Hinweise, dass die „Pille danach“ keinen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten bietet und die Einnahme zur Verschiebung des nächsten Menstruationszeitpunkts führen kann, dürfen nicht fehlen. Abschließend gab Ude den Rat, im HV-Alltag möglichst strukturiert vorzugehen: „Legen Sie am besten genau fest, wie der Umgang mit der rezeptfreien Notfallverhütung in Ihrer Apotheke konkret gehandhabt werden soll!“ |

Apothekerin Christiane Weber

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