Arzneimittel und Therapie

Aktualisierte Hepatitis-C-Leitlinie

Immer mehr Patienten, die chronisch an Hepatitis C erkrankt sind, können auf Heilung hoffen. Seit im Januar 2014 das erste hochwirksame Medikament zur Interferon-freien Therapie gegen die Lebererkrankung zugelassen wurde, kam es auf diesem Gebiet zu einer rasanten Entwicklung. Mit den jüngst erfolgten Zulassungen für die Fixkombination Ledipasvir/Sofosbuvir (Harvoni®) als Einzel­tablette sowie Paritaprevir/r plus Ombitasvir (Viekirax®) und Dasabuvir (Exviera®) hat die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) nun bereits zum vierten Mal in kürzester Zeit ihre Therapieempfehlungen ergänzt.

Zulassungserweiterung für nab-Paclitaxel

nab-Paclitaxel (Abraxane®) kann nun in Kombination mit Carboplatin zur Erst-Linien-Therapie des nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms bei Erwachsenen eingesetzt werden, für die eine potenziell kurative Operation und/oder Bestrahlung nicht infrage kommt. Bislang ist nab-Paclitaxel für die Behandlung des metastasierten Pankreaskarzinoms und Mammakarzinoms zugelassen.

Isavuconazol von der FDA zugelassen

Die Food and Drug Administration hat Isavuconazol (Cresemba®) für die Behandlung von Erwachsenen mit invasiver Aspergillose und invasiver Mucormykose zugelassen. Invasive Aspergillose und Mucormykose sind lebensbedrohliche Pilzinfektionen, die vor allem bei immungeschwächten Patienten auftreten. Das Azol-Antimykotikum ist die aktive Wirksubstanz des Prodrugs Isavuconazoniumsulfat. Es kann oral oder intravenös appliziert werden. Auch in Europa wird derzeit ein Zulassungsantrag geprüft.

Kein Zusatznutzen für Aflibercept

Am 5. März 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Entscheidung veröffentlicht, Aflibercept (Eylea®) in der Indikation Visusbeeinträchtigung aufgrund eines diabetischen Makulaödems (DMÖ) keinen Beleg für einen Zusatznutzen zu attestieren. Im Nutzendossier hatte der Hersteller einen Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Ranibizumab dargelegt und bei allen patientenrelevanten Endpunkten zur Sehschärfe deutliche Vorteile zugunsten von Aflibercept gegenüber Ranibizumab gesehen. Basierend auf den Vorteilen von Aflibercept bei der Sehschärfe leitete Bayer daraus insgesamt einen Hinweis auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie Ranibizumab ab. Im Unterschied dazu hat der G-BA zwar bei einigen Endpunktvariablen zur Sehschärfe statistisch signifikante Unterschiede bestätigt, dennoch sieht der G-BA aufgrund der nicht konsistent signifikanten Unterschiede bzw. nicht ausreichend klinisch relevanten Unterschiede einen Zusatznutzen gegenüber Ranibizumab als nicht belegt an.

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