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- AZ 51/2015
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Gesundheitspolitik
ABDA wird zum e. V.
Die Umwandlung in einen eingetragenen Verein habe zum Ziel, die ABDA „grundbuchfähig“ zu machen und den Erwerb des Eigentums an der Immobilie für die neue Geschäftsstelle in der Heidestraße vorzubereiten, teilte die ABDA unmittelbar nach der Abstimmung mit.
Die Luft aus der zuvor kritischen Diskussion hatte die ABDA-Führung bereits am Vorabend genommen. Nach Darstellung von Teilnehmern verlief die anberaumte Sondersitzung des ABDA-Gesamtvorstandes in ausgesprochen konstruktiver Atmosphäre. Die ABDA habe Mängel in der Kommunikation der Umwandlung in einen e. V. eingeräumt. Kritische Fragen zum Ablauf der Umwandlung, zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten konnten offensichtlich zur Zufriedenheit beantwortet werden. In Schreiben hatten Kammer und Verband Niedersachsen sowie die Kammer Brandenburg ihre Bedenken und ihren Protest gegen das Verfahren zum Ausdruck gebracht. Hamburgs Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen hatte sogar sein Nein zur Umwandlung angekündigt.
Entsprechend zufrieden kommentierte nun ABDA-Präsident Friedemann Schmidt das Abstimmungsergebnis: „Ich freue mich über das einstimmige Votum. Die Umwandlung ist zwar ein rein formaler Akt, aber als solcher wichtig, um finanzielle Nachteile von der Organisation abzuwenden.“ Die ABDA werde nun umgehend die Eintragung ins Vereinsregister beantragen. Der Bescheid erfolgt dann in einigen Wochen.
Bei einem Erwerb des Grundstücks für die neue Geschäftsstelle durch die „alte“ ABDA, also einen nicht eingetragenen Verein, wäre neben dem Vereinsnamen jedes einzelne Mitglied im Grundbuch einzutragen gewesen. Damit wären formal die 34 Mitgliedsorganisationen Eigentümer geworden und nicht die ABDA. Solche Konstellationen können rasch für Ärger sorgen. Wie bereits in der AZ berichtet, fiele bei einer Treuhänderlösung wie beim alten Apothekerhaus in der Jägerstraße doppelte Grunderwerbsteuer an – circa 2,1 Millionen Euro. Das Geld kann sich die ABDA jetzt sparen. |
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