Politik

GKV: „Fremd- und Mehrbesitzverbot behindert Wettbewerb“

GKV-Spitzenverband stellt Positionspapier zur Arzneimittelversorgung vor

BERLIN (ks) | „Die Arzneimittelversorgung in Deutschland braucht einen Modernisierungsschub“, das meint Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Mit dem Jetzt-Zustand ist er nämlich nicht zufrieden: „Für neue Medikamente können die Hersteller im ersten Jahr nach wie vor Mondpreise verlangen, moderne Apothekenstrukturen werden gesetzlich verhindert und die Praxissoftware bei den niedergelassenen Ärzten kann Monate-alte Informationen enthalten. Ganz zu schweigen davon, dass die Arzneimittelausgaben im vergangenen Jahr um fast zehn Prozent gestiegen sind.“ Um Anregungen für Veränderungen zu geben, hat der GKV-Spitzenverband letzten Freitag ein Positionspapier vorgelegt. Der Titel: „10 Handlungsfelder für Qualität und ­Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung“. Eines dieser Handlungsfelder betrifft den Apothekenmarkt, der „zukunftsfähig“ gemacht werden soll. Denn: „Von einem Wettbewerb um eine gute gesundheitliche Versorgung der Patienten ist die deutsche Apothekenlandschaft nach wie vor weitestgehend ausgenommen“, heißt es zur Einleitung des Kapitels. Mit der Zulassung des Versandhandels sei die traditionelle Apothekenstruktur zwar ansatzweise geöffnet worden – eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes sei aber „weiterhin dringend geboten“. Die Vertriebsstruktur müsse so weiterentwickelt werden, „dass eine adäquate pharmazeutische Versorgung der Patienten auch in Regionen mit einer geringeren Bevölkerungsdichte sichergestellt bleibt“. Dabei sei zu beachten, dass Deutschland im internationalen Vergleich bereits eine recht hohe Apothekendichte aufweise, so der GKV-Spitzenverband. Weiterentwicklungspotenzial sieht er insbesondere im System der Haupt- und Filialapotheken. Derzeit müssten Filialapotheken mit nahezu gleicher Ausstattung und Organisation wie Hauptapotheken betrieben werden. Dies gehe mit hohen Fixkosten einher. Unnötigerweise mehrfach vorhandene Strukturen würden nicht optimal ausgelastet. So seien Filialen auch in Regionen mit geringer Patientenzahl wirtschaftlich nicht attraktiv. Die Idee des GKV-Spitzenverbands: In der Filialapotheke könnte künftig eine PTA präsent sein und der approbierte Apotheker in der Hauptapotheke per „Teleassistenz“. Damit könnte sowohl die beratungsbedürftige Arzneimittelabgabe als auch eine feste „pharmazeutische Sprechstunde“ realisiert werden.

Vergütung angemessen

Was die Apothekenvergütung betrifft, so sei diese zwar kompliziert, aber „konsistent, logisch und auf Basis repräsentativer Daten weiterzuentwickeln“. Der festgeschriebene Apothekenabschlag sei als „Großkundenrabatt“ beizubehalten. Veränderungen bei den apothekerlichen Leistungen und Kosten für die Abgabe von Rx-Arzneimitteln sollen über die Arzneimittelpreisverordnung berücksichtigt werden. Derzeit, so heißt es im Papier, werde die pharmazeutische Beratungsleistung des Apothekers sowie der logistische und organisatorische Aufwand angemessen vergütet. Künftige Honorarerhöhungen seien nur bei Nachweis über einen gestiegenen Aufwand und gestiegene Kosten vorzunehmen. Da auch dem GKV-Spitzenverband klar ist, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit ein wichtiges Thema ist und das Medikationsmanagement an Bedeutung gewinnen wird, stellt er schon ­einmal klar: „Bei der zusätzlichen ­Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Medikationsmanagements, die bereits bei Verordnung des Arzneimittels durch den Arzt erbracht wurden, muss eine Doppelfinanzierung von Leistungen durch die GKV ausgeschlossen werden. Zusätzliche Ausgaben sind nur gerechtfertigt, wenn nachweislich ein zusätzlicher Nutzen für den Patienten entsteht.“

Eine Form des Wettbewerbs will allerdings auch der GKV-Spitzenverband nicht: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen auch weiterhin bundeseinheitliche Preise gelten. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.