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Wirtschaft
Mehr Honorar für die Ärzte
KBV spricht von 830 Mio. Euro, GKV von 1,35 Mrd. Euro
Der Wert einer ärztlichen Leistung wird im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) jeweils über eine bestimmte Anzahl von Punkten ausgedrückt. Wie viel ein Punkt dann tatsächlich in Euro wert ist, wird jährlich neu von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen in Form des Orientierungswertes vereinbart.
Die Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband für das kommende Jahr waren zunächst gescheitert. Die Krankenkassen hatten vorgeschlagen, den Orientierungswert ab Januar 2016 um 0,4% anzuheben. Dies bezeichnete der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen als „nicht akzeptabel“ und forderte aufgrund steigender Investitions- und Betriebskosten und unter Berücksichtigung der Einkommenssituation der Ärzte eine Anhebung um rund 2,6%.
Von beiden Seiten wurde dann der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) angerufen; dort finden sich neben Vertretern der Krankenkassen und der KBV auch fünf unparteiische Teilnehmer, darunter der Vorsitzende. Gegen den Willen der Ärzteschaft wurde nun eine Erhöhung des Orientierungswerts um 1,6% beschlossen, was einem Betrag von rund 500 Millionen Euro entspricht. KBV-Chef Gassen zeigte sich in einem Video enttäuscht über den Ausgang. Dass der Ausgleich von Preissteigerungen nicht vollumfänglich geschehe, sei „kein gutes Signal an die Vertragsärzteschaft“ – vor allem, wenn man sich die anstehenden Herausforderungen, „nicht zuletzt das Problem von einer Million Flüchtlingen“, anschaue.
Während die Erhöhung des Orientierungswerts unstrittig ist, werden über das gesamte Honorarplus für 2016 unterschiedliche Angaben gemacht. Bezieht man weitere Honorarzuwächse, u. a. aus dem Ausgleich für den Anstieg der Morbidität und der Vergütungsverbesserung für die Psychotherapie mit ein, so errechnet der GKV-Spitzenverband ein Plus von 1,35 Mrd. Euro, die KBV kommt hingegen „nur“ auf etwa 830 Mio. Euro. |
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