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Gesundheitspolitik
Ärzte sollen helfen dürfen
Bund-Länder-Gipfel fasst Beschlüsse zur Flüchtlingskrise
Konkret heißt es im Beschluss zur Gesundheitskarte für Asylbewerber, dass diese Entscheidung den Ländern überlassen bleibt. Der Bund schaffe die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen. So wird es auch in den Ländern gehandhabt, die die Karte schon eingeführt haben oder ihre Einführung planen.
Impfschutz der Asylbewerber verbessern
Weiterhin wurde beschlossen, den Impfschutz für Asylbewerber zu verbessern. Auch sollen Asylbewerber, die anerkannt wurden oder aus anderen Gründen längerfristig in Deutschland bleiben, einen verbesserten Zugang zu psychologischer Betreuung erhalten.
Ferner heißt es im Beschluss, es solle ermöglicht werden, „dass Asylsuchende, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Heilberuf verfügen, in die medizinische Erstversorgung von anderen Asylsuchenden in den (zentralen) Aufnahmeeinrichtungen/Unterkünften eingebunden werden dürfen“. Im Blick haben Bund und Länder dabei die Ärzte, nicht aber Apotheker. Für die Mediziner soll die Bundesärzteordnung entsprechend geändert werden. |
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