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- DAZ 37/2014
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Wahlaufruf
Die 6. Wahlperiode der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Thüringen endet am 30. April 2015 (§ 7 Abs. 3 der Hauptsatzung). Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Kammerdelegierten neu gewählt werden. Grundlage der Wahl ist die Wahlordnung der Landesapothekerkammer Thüringen vom 10. Juni 1992, zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Juni 2006. Gemäß § 2 Absatz 1 der Wahlordnung werden hiermit alle Kammermitglieder aufgerufen, sich an der Wahl des obersten Entscheidungsgremiums der Thüringer Apothekerschaft aktiv zu beteiligen. Dies gilt insbesondere auch für die Kandidatur angestellter Apotheker/innen.
Gemäß § 2 Absatz 2 der Wahlordnung ist der Landeswahlausschuss durch den Kammervorstand zu berufen. Dieser besteht aus einem Landeswahlleiter und zwei Beisitzern. Für die Beisitzer ist je ein Stellvertreter zu berufen. Gemäß § 2 Absatz 2 der Wahlordnung bittet der Kammervorstand um Vorschläge für die Berufung der Mitglieder des Landeswahlausschusses.
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