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DAZ aktuell
Keine Retaxgefahr bei Alt-Rezepten
GKV erwartet keine Probleme bei Umstellung auf elektronische Gesundheitskarte
Bundesmantelvertraglich sei geregelt, dass ab Oktober dieses Jahres bei Nutzung der alten Krankenversichertenkarte in der Arztpraxis die Dateiformate auf die eGK-Daten umgeschlüsselt würden, teilte der GKV-Spitzenverband mit. „Beide Karten werden also im Datensatz abgebildet werden können. Rezepte, die im Übergangszeitraum bis Ende dieses Jahres ausgestellt werden, sind also unabhängig davon, ob dies mit der alten oder mit der neuen Karte erfolgte, gültig und können abgerechnet werden.“ Damit dürfte für Apotheker keine Retaxationsgefahr bestehen. Zum Jahreswechsel 2013/14 hatte es dazu zunächst Verwirrung um eine Ankündigung der DAK gegeben, auf Grundlage der alten Versichertenkarte ausgestellte Rezepte zu retaxieren. Nach Intervention des Hamburger Apothekervereins hatte der GKV-Spitzenverband klargestellt, dass alle Verordnungen auf Grundlage der alten Versichertenkarte von den Kassen erstattet werden.
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